Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 92/2018

Julia Klöckner: "Für Futterzwecke benötigen wir auch die ökologischen Vorrangflächen."

Angesichts der aktuellen, langanhaltenden Trockenheit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Verordnungsänderung auf den Weg gebracht, mit der den Landwirten die Futterversorgung ihrer Tiere erleichtert wird.

Die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erläutert: "Tiere brauchen jeden Tag Futter. Daher habe ich einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, der es den Bauern erlaubt, auch ökologische Vorrangflächen zum Anbau von Zwischenfruchtmischungen für Futterzwecke zu nutzen. Es fehlt an Viehfutter, der sogenannte zweite und dritte Grasschnitt ist aufgrund der Dürre weggefallen. Schon jetzt müssen einige Landwirte auf das für den Winter eingelagerte Futter zurückgreifen. Deshalb will ich kurzfristig mit pragmatischen Entscheidungen helfen, um zusätzliche Flächen für Futterzwecke nutzen zu können."

Weiterführende Informationen:

Die Verordnungsänderung, die sich seit Montag in der Länder- und Ressortabstimmung befindet, sieht vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Normalerweise gilt ein Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber.

Die Zwischenfruchtmischungen auf den ÖVF können, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen, bereits jetzt ausgesät werden. Eine Nutzung für Futterzwecke wäre dann nach Inkrafttreten der Verordnung und Ablauf des festgelegten betriebsindividuellen Zeitraums von acht Wochen bei Vorliegen einer Genehmigung bereits ab Ende September möglich. Landwirte, die interessiert sind, diese geplante Möglichkeit zu nutzen, sollten daher vorsorglich die Aussaat sowie bereits erfolgte Aussaaten auf ihren Flächen mit ÖVF-Zwischenfruchtmischungen in geeigneter Weise dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos mit automatischer Ort- und Datumsangabe.
Die Europäische Kommission hat mittlerweile mitgeteilt, dass nach Ablauf des mindestens acht Wochen dauernden Mindestverpflichtungszeitraums generell eine Futternutzung ermöglicht werden kann. Das war eine Forderung von Bundesministerin Julia Klöckner an Kommissar Hogan, die sie am Montag in einem Brief an ihn konkretisiert hatte.

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