Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 106/2018

Julia Klöckner: "Einsatz hat sich gelohnt: 70-Tage-Regelung wird dauerhaft"

Gute Nachricht für unsere Winzer, Obst- und Gemüsebauern: Die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte wird dauerhaft eingeführt.

Im Rahmen des Rentenpakets wurde auch die sogenannte 70-Tage-Regelung verhandelt. Zu dem hierzu erfolgten Beschluss sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner:

"Ich freue mich, dass ich mit meinem Kollegen Heil in dieser für die Landwirtschaft so wichtigen Frage der kurzfristigen Beschäftigung für Saisonarbeitskräfte eine Einigung erzielen konnte. Der Einsatz hat sich gelohnt. Die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte wird nun unbefristet verlängert. Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die Regelung der Ausweitung von 50 auf 70 Tage bisher von vielen Betrieben, insbesondere im Obst- und Gemüseanbau, in Anspruch genommen wurde. Sie ermöglicht gerade für die Sonderkulturbetriebe eine größere Flexibilität beim Einsatz der Arbeitskräfte. Landwirtschaftliche und gärtnerische Arbeitgeber können dadurch besser auf gut eingearbeitete Saisonarbeitskräfte in ihren Betrieben zurückgreifen und Arbeitsspitzen besser abdecken. Daher habe ich mich immer für eine dauerhafte Einführung der 70-Tage-Regelung im Wege einer gesetzlichen Änderung eingesetzt. Die nun gefundene Lösung wird den Interessen der Landwirte und Gärtner gerecht. So haben Betriebe bessere Chancen, qualifizierte Saisonarbeitskräfte für die ganze Erntesaison zu gewinnen. Und für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibt es attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen. Dies ist ein wichtiges Zeichen, damit Anbau von Wein, Obst und Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibt."

Hintergrund

In der Vergangenheit konnte der saisonale Arbeitskräftebedarf in der Landwirtschaft bislang durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Europäischen Union, überwiegend aus Polen und Rumänien, gedeckt werden. Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit ihm konnte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erreichen, dass mit dem Gesetz und der Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration im Jahr 2017 die Voraussetzungen für die Bundesagentur für Arbeit geschaffen wurden, um im Bedarfsfall Vermittlungsabsprachen mit Arbeitsverwaltungen von Drittstaaten abzuschließen.

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