Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 136/2018

Erweiterte Möglichkeiten der Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hatte sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit dafür eingesetzt, dass betroffene Landwirte mit einem einfachen Verfahren mit Zwischenfrüchten bestellte ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke nutzen können. Die entsprechende Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung ist jetzt in Kraft getreten.

Die Zwischenfruchtmischungen auf den ÖVF konnten bereits ab dem Sommer nach der Ernte der Hauptkultur ausgesät werden. Sofern bereits ein ausreichender Pflanzenbestand herangewachsen ist, ist eine Nutzung für Futterzwecke dann bereits kurzfristig möglich, sobald die Länder für die jeweilige Region die entsprechende Erlaubnis erteilt haben.
Damit wird ein Beitrag zur Behebung des dürrebedingten Futtermangels geleistet. Durch die intensiven Gespräche mit der Europäischen Kommission ist es Bundesministerin Julia Klöckner gelungen, für diese einmalige Ausnahmeregelung ein vereinfachtes Verfahren vorzusehen.

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