Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 203/2018

Julia Klöckner: "Faire Entschädigung für Land- und Forstwirte beim Netzausbau"

Gesetzentwurf legt entsprechende Regelungen verbindlich fest

Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde in den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0) verbesserte Regelungen zur Entschädigung für vom Netzausbau betroffene Grundeigentümer aufgenommen.

Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind vom Netzausbau durch die Inanspruchnahme ihrer Flächen in besonderem Maße betroffen. Den Gesetzentwurf legte das Bundeswirtschaftsministerium in der Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch, den 12. Dezember 2018, vor.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: "Wir haben gemeinsam eine faire und ausgewogene Entschädigungsregelung gefunden. Sie soll für die notwendige Akzeptanz der Leitungen durch die Grundeigentümer sorgen und ermöglicht damit den im Zuge der Energiewende dringend erforderlichen zügigen Netzausbau. Die gefundene Regelung trägt den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher an bezahlbaren Energiepreisen Rechnung."

Die Leistungshöhe geht über das bisher übliche Niveau hinaus: Bei Freileitungen können die Netzbetreiber dem Bund künftig erbrachte Entschädigungszahlungen bis zu 25 Prozent des Verkehrswerts des betroffenen Schutzstreifens in Rechnung stellen. Bei der naturgemäß mit stärkeren Eingriffen in die Bodenstruktur verbundenen Erdverkabelung sind es 35 Prozent. Soweit der Grundeigentümer die Dienstbarkeitsbewilligung binnen acht Wochen notariell beglaubigen lässt, erhält er zusätzlich einen Beschleunigungszuschlag von 50 Prozent der Grundentschädigung. Darüber hinaus ist in dem Gesetzentwurf geregelt, dass zeitnah Vorgaben für praxisgerechtere Kompensationsmaßnahmen erarbeitet werden.

Hintergrund

Das NABEG 2.0 dient der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Optimierung, Verstärkung und Neubau von Stromleitungen. Dazu werden die komplexen Verfahrensschritte vereinfacht durchgeführt. Der Gesetzentwurf ermöglicht auch die frühzeitige Berücksichtigung künftigen Energieleitungsbedarfs und zielt auf eine bessere Koordination zwischen Bund und Ländern ab. So sollen etwa Konflikte der Bundesfachplanung mit der Landesplanung und der kommunalen Planung bereits frühzeitig vermieden werden.

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