Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 206/2018

Julia Klöckner: "Entfristung sichert gerade den Sonderkulturbetrieben in der Landwirtschaft Arbeitskräfte"

Bundesrat stimmt für dauerhafte Einführung der 70-Tage-Regelung

Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf 70 Tage gilt nun dauerhaft. Dem hat nun auch der Bundesrat in seiner letzten diesjährigen Sitzung am heutigen Freitag zugestimmt.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßt die Zustimmung: "Unser Einsatz hat sich gelohnt: Besonders Sonderkulturbetriebe sind auf Saisonarbeitskräfte angewiesen. Deswegen war es wichtig, dass wir hier Klarheit schaffen. Betriebe haben nun bessere Chancen, qualifizierte Arbeitskräfte für die ganze Saison zu gewinnen. Für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibt es attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen. Das ist ein wichtiges Zeichen für unsere Landwirte, damit der Anbau von Wein, Obst und Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibt."

Darüber hinaus stimmte der Bundesrat in der Sitzung der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung zu. Das trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das die Hofabgabeverpflichtung für verfassungswidrig erklärte.

Hintergrund:

Um etwaigen Problemen insbesondere bei der Saisonarbeit durch die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 begegnen zu können, wurden die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung übergangsweise von zwei auf drei Monate angehoben. Die nun unbefristete Erhöhung der Zeitgrenzen auf 70 Tage ist Teil des umfangreichen Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz), welches der Deutsche Bundestag am 30. November beschlossen hat. Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt und handelt es sich nicht um eine berufsmäßige Ausübung, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung. Bei der kurzfristigen Beschäftigung liegt in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungsfreiheit vor. Seit Einführung der 70-Tage-Regelung wurden keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt. Die Anzahl der kurzfristigen Beschäftigungen hat sich in diesem Zeitraum kaum verändert. Ebenfalls Teil dieses Gesetzes ist die Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung für Landwirte, wodurch der Anspruch auf eine Altersrente nicht mehr an die Abgabe des Unternehmens geknüpft ist.

Erschienen am im Format Pressemitteilung