Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 5/2019

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begrüßt Initiativen für eine bessere Tierhaltung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) begrüßt Initiativen des Handels, für eine tiergerechtere Haltung.

Allerdings geht die staatliche Tierwohl-Kennzeichnung dabei über eine reine Haltungskennzeichnung, wie sie der Handel plant, hinaus. Denn bei der staatlichen Kennzeichnung wird die gesamte Lebensspanne des Tiers in den Blick genommen – von der Geburt bis zur Schlachtung – und nicht nur Platzangebot und gegebenenfalls Bewegungsradius wie bei einer Haltungskennzeichnung.

Es geht jetzt darum, einen gemeinsamen Weg zu gehen, mit dem mehr Tierwohl erreicht wird, der für die landwirtschaftlichen Betriebe praktikabel ist und an dessen Ende ein glaubwürdiges, staatliches Kennzeichen steht, auf das sich die Verbraucher verlassen können. Das entspricht auch den Wünschen der Verbraucher: Der aktuelle Ernährungsreport 2019 des Bundesministeriums Ernährung und Landwirtschaft zeigt: 81 Prozent der Verbraucher wollen eine staatliche Tierwohl-Kennzeichnung.

Wesentliche Eigenschaften der neuen Tierwohlkennzeichnung sind insbesondere ein nationaler Rechtsrahmen, eine freiwillige Teilnahme und Anforderungen, denen nicht Haltungssysteme, sondern ressourcen-, management- und insbesondere tierbezogene Kriterien zu Grunde liegen.

Um die Vermarktungschancen zu optimieren, wird die staatliche Tierwohl-Kennzeichnung drei Stufen haben: eine Eingangsstufe, eine zweite Stufe und eine Premiumstufe.

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode wurde die Einführung einer eine Tierwohlkennzeichnung bis zur Mitte der Legislaturperiode vereinbart. Geplant ist ein mehrstufiger Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung, das sogenannte Tierwohllabel. Bis zur Mitte der Legislaturperiode sollen dafür die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

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