Bundesministerium reicht gemeinsame Empfehlung zu Fischereimanagementmaßnahmen bei der EU ein
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben eine gemeinsame Empfehlung zur Stärkung der nachhaltigen Fischerei vorgelegt.
Vorgeschlagen werden Maßnahmen, die die Fischerei mit Boden berührenden Fanggeräten sowie die Stellnetzfischerei zeitlich und örtlich beschränken. Die gemeinsame Empfehlung berücksichtigt sowohl Anforderungen an den Naturschutz als auch fischereiwirtschaftliche Interessen. Ziel ist, den Schutz von Riffen und Sandbänken sowie von Seevögeln- und Schweinswalen zu verbessern. Die Empfehlung gilt für Meeresflächen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee.
Die Maßnahmen in den Schutzgebieten "Sylter Außenriff", "östliche deutsche Bucht", "Doggerbank" und "Borkum-Riffgrund" waren zuvor mit EU-Mitgliedstaaten, die in den geschützten Gebieten ein fischereiliches Bewirtschaftungsrecht innehaben (Schweden, Niederlande, Dänemark, Belgien, Frankreich, Vereinigtes Königreich), abgestimmt worden. Auch das regionale Beratungsgremium für die Gemeinsame Fischereipolitik die Nordsee betreffend (NSAC) wurde beteiligt.
Die Gemeinsame Empfehlung wurde der Europäischen Kommission vorgelegt. Diese ist nun aufgefordert, eine sogenannte delegierte Rechtsverordnung mit entsprechenden Bestandserhaltungsmaßnahmen vorzulegen.