Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 53/2019

Klöckner: "Versuchstiere müssen den bestmöglichen Schutz bekommen"

BMEL verleiht 38. Tierschutzforschungspreis. Bewerbungsfrist beginnt

Jedes Jahr zeichnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Forschungsarbeiten aus, durch die Tierversuche eingeschränkt oder langfristig ersetzt werden können.

Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert. Die Bewerbungsfrist für die diesjährige Verleihung des Tierschutzforschungspreises läuft bis zum 31. Mai 2019. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, nur zur Publikation akzeptierte Arbeiten oder veröffentliche wissenschaftliche Arbeiten oder wissenschaftliche Publikationen, deren Veröffentlichung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, in achtfacher Ausfertigung (einschließlich Anlagen) beim

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(Referat 321),
Rochusstraße 1
53123 Bonn

einzureichen.

Dazu erklärt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: "Deutschland hat bei der Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen eine Vorreiterrolle. Wir müssen aber noch besser werden: Tierversuche müssen auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden und Versuchstiere den bestmöglichen Schutz bekommen. Mit der jährlichen Verleihung des Tierschutzforschungspreises wollen wir die Erforschung von Alternativen zum Tierversuch vorantreiben. In diesem Sinne freuen wir uns über Ihre zahlreichen Bewerbungen."

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