Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 59/2019

Weingesetz wird überarbeitet

Bundesministerin Julia Klöckner lädt ein zum Verbändegespräch

Um sich über die wesentlichen Inhalte der anstehenden Reform des Weingesetzes auszutauschen, hat die Bundeministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, für morgen die Vertreter der Weinbauverbände aller Anbaugebiete in ihr Ministerium eingeladen.

Eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes soll dieses Jahr auf den Weg gebracht werden. Dabei stehen folgende Themen und Fragestellungen im Vordergrund:

  • Allgemein: Welche Bestimmungen des Gesetzes können entfallen oder vereinfacht werden?
  • Hektarertragsregelung: Wird die Regelung heutigen Anforderungen des Marktes noch gerecht, oder sollte sie flexibilisiert werden? Und wenn ja, in welcher Form?
  • Bezeichnungsrecht: Wie kann eine stärkere Profilierung der verschiedenen Herkünfte erreicht werden? Welcher Gestaltungsspielraum sollte Bund, Ländern und Erzeugern eingeräumt werden?
  • Schutzgemeinschaften: Welche Erfahrungen gibt es, und leitet sich hieraus ggf. rechtlicher Änderungsbedarf ab?
  • Genehmigungssystem für Rebpflanzungen: An welchen Stellen besteht ggf. Handlungsbedarf (0,3% Begrenzung bei Neupflanzungen, Prioritätskriterien)?
  • Traditionelle Begriffe: Sollten die Anforderungen an die Verwendung traditioneller Begriffe speziell im Bereich der Prädikatsweine mit dem Ziel einer Aufwertung weiterentwickelt und ggf. bundesweit vereinheitlicht werden?
  • Deutscher Weinfonds (DWF) und Absatzförderung: Gibt es Anpassungsbedarf bei Finanzausstattung und Aufgabenbereich des DWF sowie Abgrenzung zu den Gebietsweinwerbungen? Sollte die Mittelverteilung im Rahmen des nationalen Stützungsprogramms geändert werden?

Julia Klöckner: "Mit der Novelle des Weingesetzes will ich neue Vermarktungsperspektiven für unsere Winzerinnen und Winzer in Deutschland eröffnen, mehr Wertschöpfung und den Ausbau der Marktanteile deutscher Weine erreichen. Besonders wichtig ist mir zudem, dass alle Erzeugergruppen gleichermaßen von der Überarbeitung profitierten, ob Fassweinerzeuger, Selbstvermarkter, Genossenschaften oder Kellereien. Dafür ist ein einheitlicher Rechtsrahmen entscheidend. Einerseits als Richtschnur für die Winzer, andererseits um den Verbrauchern die neuen Weinprofile klar und verständlich zu kommunizieren."

Hintergrund:

Nachdem die Reform des Weingesetzes in der vergangenen Legislaturperiode zurückgestellt worden war, soll nun unter anderem auf Grundlage des Ergebnisses der Bund-Länder-AG von 2016 das Reformvorhaben umgesetzt werden. Zudem sind zwischenzeitlich weitere unionsrechtliche Änderungen in Kraft getreten, aus denen Umsetzungsbedarf resultiert.

Erschienen am im Format Pressemitteilung

Schlagworte