Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 177/2019

Bundesagrarministerium verbessert die Transparenz auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Veränderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Veränderung des Gesetzes über die Preisstatistik beschlossen, an dessen Abstimmung das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft maßgeblich beteiligt war. Federführend ist das Bundeswirtschaftsministerium. Der Gesetzentwurf soll die notwendige nationale Rechtsgrundlage schaffen, um Datenanforderungen aus europäischen Verordnungen zur Preisstatistik zu erfüllen und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. So dient er etwa der Umsetzung der europäischen Verordnung über die Erdgas- und Strompreiserhebung.

Um die Transparenz auf den landwirtschaftlichen Bodenmärkten zu verbessern und der landwirtschaftlichen Nutzung von Agrarflächen Vorrang einzuräumen, hatte sich das Bundesagrarministerium vor allem bei den Regelungen zur Statistik über die Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke eingebracht. Auf seine Initiative hin wird im Rahmen der Erhebung über die Kaufwerte solcher Grundstücke zukünftig zusätzlich erhoben werden, ob Verkäufer sowie Käufer Landwirte sind oder nicht.

Dazu Julia Klöckner: "Die Äcker sollen bei unseren Bauern bleiben – nicht zu Spekulationsobjekten werden. Die von uns initiierten Maßnahmen sind daher ein wichtiger Schritt, um die Bedeutung und Aktivitäten außerlandwirtschaftlicher Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt besser beurteilen und kontrollieren zu können. Sie sind ein Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden, familiengeführten Landwirtschaft."

Darüber hinaus soll zukünftig die getrennte Erfassung und Ausweisung von Kaufwerten für Ackerland und Dauergrünland zum festen Bestandteil der Veröffentlichungen der Kaufwertestatistik gehören. Bislang werden Kaufpreise lediglich für die Fläche landwirtschaftlicher Nutzung insgesamt ausgewiesen.

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