Kabinettsbeschluss zum Wolf


Erklärung Bundesministerin Julia Klöckner anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses:

"Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begrüßt den vorgelegten Entwurf für eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Angesichts der rasch zunehmenden Wolfspopulation und den damit ebenfalls zunehmenden Nutztierrissen hält BMEL eine Änderung des BNatSchG mit dem Ziel einer 1:1-Umsetzung des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe e der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin für erforderlich. Damit würde die Entnahme einer begrenzten und behördlich spezifizierten Anzahl von Wölfen unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 Satz 2 und 3 BNatSchG zugelassen. Nach Abschluss des laufenden Verfahrens zum Vorabentscheidungsersuchen des obersten finnischen Verwaltungsgerichts beim EuGH (Rechtssache C-674/17) ist eine Neubewertung der mit dieser Novellierung des BNatSchG erfolgenden Änderungen vorzunehmen."

Zur Erläuterung:

Aus Sicht unseres Bundesministeriums ist die jetzt vorgenommene Änderung nur ein erster Schritt, der aufgrund der schwierigen Lage im ländlichen Raum aber dringend notwendig war. Die Änderungen dienen dem besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Regionen, wo Wölfe schon dicht an die Wohngebiete herankommen, und dem Schutz der Weidetierhaltung. Sowohl die Herabsetzung der Schadenschwelle zur Entnahme von Wölfen aus der Natur als auch die verbesserte Rechtsicherheit durch den möglichen Abschuss einzelner Wölfe eines Rudels, auch wenn unklar ist, welcher Wolf den Schaden verursacht hat, bis hin zur Entnahme des gesamten Rudels sind in der Sache ein Fortschritt. Es ist gut, dass sich das Bundesumweltministerium letztlich doch bewegt hat.

Allerdings sehen wir das Erreichte nur als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, vor allem angesichts der rasch zunehmenden Wolfspopulation und der ebenfalls zunehmenden Nutztierrisse. Wir sind der Meinung, dass weitergehende Änderungen des Bundesnaturschutzgesetztes in dieser Sache dringend erforderlich sind. Mit dem Bundesumweltministerium (BMU) waren solche Maßnahmen, wie die von uns geforderte beschränkte Bestandskontrolle, kurzfristig aber nicht einigungsfähig. Daher wurde entschieden, den Gesetzentwurf des BMU mitzutragen, um das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen. Änderungen können jetzt im parlamentarischen Verfahren eingebracht werden.

Erschienen am im Format Interview

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