Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 234/2019

Deutschland fordert längere Übergangsfrist nach 2020 und setzt sich für Leitplanken zur EU-weiten Umsetzung der GAP ein - Besorgnis über Afrikanische Schweinepest

Der Rat der EU-Agrarminister hat heute über das Reformpaket der künftigen Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) beraten. Die Ministerinnen und Minister tauschten sich außerdem zu den sogenannten Übergangsregelungen aus.

Dazu erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermann Onko Aeikens: "Deutschland tritt dafür ein, dass die künftige Gemeinsame Europäische Agrarpolitik die Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt und Natur besser fördert. Die neuen Anforderungen der GAP für mehr Umwelt- und Naturschutz müssen EU-weit wirksam umgesetzt werden. Nur mit ,Leitplanken' für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten kann die GAP die erwarteten Ergebnisse erbringen und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden."

Deutschland fordert, auch für die Öko-Regelungen der ersten Säule einen Mindestanteil der Finanzmittel festzulegen. "Es geht in die richtige Richtung, dass die Präsidentschaft jetzt den Gedanken eines Mindestbudgets für umwelt- und klimabezogene Ziele aufgreift", so Aeikens weiter. Es seien jedoch weitere Beratungen erforderlich, um die Details des Vorschlags und seine konkrete Ausgestaltung zu diskutieren. Außerdem sehe Deutschland noch Verbesserungsbedarf in anderen Bereichen, wie einem EU-weit einheitlichen Ansatz für die nicht-produktiven Flächen sowie bei wichtigen Definitionen, wie etwa zur förderfähigen Fläche und Dauergrünland.

Zu den Vorschlägen für Übergangsregelungen zwischen der derzeitigen und der künftigen GAP sagt Aeikens: "Unser Ziel ist es, den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zu geben, um die neuen umfassenden Anpassungen der Verwaltungsverfahren und die Gesetzesanpassungen, die mit der neuen GAP erforderlich werden, vorzunehmen. Auch die IT-Systeme müssen angepasst werden. Nur wenn die rechtlichen, verwaltungsmäßigen und technischen Voraussetzungen geschaffen sind, kann die neue GAP von Verwaltungen und Landwirten erfolgreich umgesetzt werden. Ein Übergangszeitraum von nur einem Jahr ist dafür zu wenig. Wir halten einen Übergangszeitraum von zwei Jahren für erforderlich."

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Angesichts des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im westlichen Polen, unweit der deutschen Grenze dankte Staatssekretär Dr. Aeikens Polen für seinen Bericht über die Situation. "Die Ausbreitung der ASP in Europa erfüllt Deutschland mit großer Sorge. Am 14.11.2019 wurde ASP bei einem Wildschwein in Polen - nur ca. 80 km von der deutschen Grenze entfernt - festgestellt. Deutschland sieht sich jetzt vermehrt der tatsächlichen Gefahr der Seucheneinschleppung durch wandernde virustragende Wildschweine ausgesetzt. Wir sind ein Land mit intensiver Schweineproduktion sowie hoher Wildschweindichte. Deutschland begrüßt daher die Anstrengungen Polens zur Ermittlung und Eingrenzung des Seuchenherdes."

Aeikens wies darauf hin, dass auf Grund einer im Jahr 2018 durchgeführten polnisch-deutschen ASP-Simulationsübung, die Kontakte zwischen den Veterinärdiensten bereits vertieft werden konnten. Diese Verbindungen werde Deutschland in der aktuellen Situation nun nutzen.

Aeikens: "In dieser prekären Situation ist eine intensive enge Kooperation im Rahmen einer Task Force beidseits der Grenze wichtig. In diesem Zusammenhang begrüße ich auch die geplante Mission des European Union Veterinary Emergency Team (EUVET) nach Polen unter Beteiligung eines deutschen ASP-Experten und erwarte eine sehr zeitnahe Durchführung."

Für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewinnt die Prävention noch mehr an Bedeutung. Unter anderem wurde bereits eine mehrsprachige Aufklärungskampagne gestartet, bei der online und mit Flyern und Plakaten auch an Tank- und Rastplätzen informiert wird. Denn die unachtsame Entsorgung von mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen kann zum Beispiel eine Infektionsquelle für Wildschweine sein.

Das BMEL weist erneut auf die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine-haltenden Betrieben hin und insoweit auf die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung. Zudem werden die Jagdausübungsberechtigten aufgefordert, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörden anzuzeigen, um eine entsprechende Untersuchung sicherzustellen.

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