Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 257/2019

Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlicht Versuchstierzahlen für 2018

Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist der Tierschutz, insbesondere auch im Bereich der Haltung und Verwendung von Versuchstieren, ein großes Anliegen. Tierversuche müssen auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden und Versuchstiere den bestmöglichen Schutz bekommen. Zu den Maßnahmen des Ministeriums gehören unter anderem

  • der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (etwa 1,5 Millionen Euro jährlich),
  • die Förderung von Forschungsvorhaben zu Alternativmethoden zum Tierversuch durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (etwa 400.000 Euro jährlich),
  • die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (100.000 Euro jährlich) sowie
  • die Vergabe des Tierschutzforschungspreises (25.000 Euro jährlich).

Die Fördermittel sind in etwa gleicher Höhe auch für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen.

Doch obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke noch nicht gänzlich verzichtet werden. Das gilt insbesondere für die Grundlagenforschung, die Erforschung von Erkrankungen sowie die medizinische Forschung, beispielsweise zur Herstellung von Antikörpern oder Impfstoffen.

Das Bundesministerium hat heute die Daten über die Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2018 veröffentlicht.

Die Versuchstierzahlen 2018:

Das geltende Tierschutzgesetz macht strikte Vorgaben für Tierversuche. Es definiert ganz klar die "erlaubten Zwecke", zu denen Tierversuche durch-geführt werden dürfen. Bei der Entscheidung, ob ein Tierversuch durchgeführt werden darf, muss insbesondere immer geprüft werden, ob der verfolgte Zweck durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.

Die Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen ist Aufgabe der zu-ständigen Behörden in den Bundesländern. Die Landesbehörden übermitteln die Versuchstierzahlen an das Bundeslandwirtschaftsministerium, das die gesamten Daten an die Europäische Kommission weiterleitet. Grundlage für diese Berichtspflicht ist die EU-Versuchstierrichtlinie.

Im Vergleich zum Vorjahr bewegen sich die Zahlen auf einem weitgehend gleichbleibenden Niveau. Hintergrund ist insbesondere der Ausbau des Forschungsstandorts Deutschlands und der damit verbundene steigende Einsatz neuer Technologien und transgener Tiermodelle im Versuchstierbereich. Insgesamt wurden 2018 rund zwei Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer (z.B. Tintenfische) in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt. Bei etwa 83 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelte es sich um Nage-tiere, vor allem Mäuse und Ratten. Der Schweregrad der Versuche war überwiegend als gering (etwa 61 Prozent) einzustufen, der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung lag bei etwa 27 beziehungsweise sechs Prozent.

Zu welchen Zwecken wurden Tierversuche durchgeführt?

  • Rund 44 Prozent der in Tierversuchen verwendeten Tiere dienten der Grundlagenforschung (z.B. Forschung im Bereich des Immun- und Nervensystems) und etwa 15 Prozent der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren (z.B. Forschung im Bereich der Krebs- und Nervenerkrankungen des Menschen)
  • Etwa 23 Prozent der Tiere wurden bei der Herstellung oder Qualitäts-kontrolle von medizinischen Produkten (z. B. Impfstoffe, Antikörper) oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen (z. B. Prüfung der Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit von Arzneimitteln) verwendet.
  • Rund 18 Prozent wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung an Hochschulen oder für die Zucht von genetisch veränderten Tieren benötigt.

Welche Tiere wurden für Tierversuche verwendet?

  • Bei etwa 83 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelte es sich um Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten.
  • Die Zahl der verwendeten Affen und Halbaffen (3.288) ist im Vergleich zum Vorjahr (3.472) leicht gesunken. Menschenaffen werden seit 1991 in Deutschland nicht mehr für wissenschaftliche Zwecke verwendet.
  • Hunde und Katzen werden vor allem zur Erforschung von Tierkrankheiten sowie für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Tier- und Humanarzneimitteln eingesetzt. Die Anzahl der Tiere, die für diese Zwecke verwendet wurden, ist leicht gestiegen: 2018 wurden 3.979 Hunde (2017: 3.330) und 765 Katzen (2017: 718) verwendet.
  • Der Anteil der Fische lag bei 9 Prozent: Die Zahl der verwendeten Fische (2018: 192.040) ist im Vergleich zum Vorjahr (ca. 239.350) deutlich gesunken. Ein Rückgang der Zahl der eingesetzten Fische ließ sich insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung (vor allem beim Forschungsschwerpunkt Kardiovaskuläres System/Lymphatisches System) feststellen.
  • Der Anteil der genetisch veränderten Tiere ("transgene Tiere") lag bei etwa 45 Prozent (2017: 40 Prozent). Zum Einsatz kamen hier insbesondere transgene Mäuse (92 Prozent) und Fische (7 Prozent). Transgene Tiere werden vor allem bei der Entwicklung neuer Behandlungsmethoden und bei der Herstellung von Arzneimitteln verwendet, weil genetische Faktoren eine immer größere Rolle spielen. So werden die Erforschung von Krankheiten wie Diabetes, Krebs oder Alzheimer und die Entwicklung von Therapien durch den Einsatz genetisch veränderter Tiere verbessert - und in manchen Fällen sogar erst ermöglicht.

Erschienen am im Format Pressemitteilung

Ausführlichen Informationen zu den Versuchstierzahlen 2018