Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 15/2020

"BMEL begrüßt Strategie 2030 der Milchwirtschaft und erwartet zügigen Fortschritt bei der Umsetzung insbesondere bei den Lieferbedingungen."

Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel beim Milch-Montag des Milch-industrie-Verbandes

Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Joachim Fuchtel, hat am 20. Januar 2020 den Milch-Montag des Milchindustrie-Verbands in der Bolle Meierei in Berlin besucht.

In seinem Grußwort betonte der Staatsekretär: "Die Milchbranche hat in den vergangenen zwei Jahren einen Schulterschluss geübt und heute eine Sektorstrategie 2030 für eine zukunftsfeste Milchwirtschaft vorgelegt, die auch die Lieferbeziehungen und das Krisenmanagement thematisiert. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anerkennt diese Arbeit als zielführend und begrüßt die Sektorstrategie."

Angesichts der heftigen Preisvolatilitäten in den Krisenjahren 2015 und 2016 und des Bedarfs für eine Krisenvorsorge im liberalisierten Markt hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Branche aufgefordert, die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien den Rahmenbedingungen nach Auslaufen der Milchquote anzupassen. Die Branche widmet dem Thema Lieferbeziehungen/Volatilität in ihrer vorgelegten Sektorstrategie nunmehr ein eigenes Handlungsfeld und verschiedene zugehörige Maßnahmen.

Staatssekretär Fuchtel betonte: "Die Strategie muss nun zügig umgesetzt werden und sich dann auch bewähren. Dabei geht es nun darum, dass die Branche moderne Lieferbeziehungen etabliert, um strukturelle Überschüsse zu vermeiden. Im Gesamtpaket ist wichtig, dass die Funktionen der Warenterminbörse und ihr gemeinsames Gewicht im Export intensiv genutzt wird – durch eine noch stärkere Kooperation innerhalb der Branche. Dort, wo die Politik gefordert und betroffen ist, steht sie gesprächsbereit zur Verfügung. Wir werden sehr aufmerksam die von der Branche angekündigten Maßnahmen, deren Evaluierung und die Weiterentwicklung der Strategie 2030 verfolgen. Die Schlussfolgerungen sollen dann eine Grundlage zur Entscheidung über die Anwendung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation sein."

Hintergrund:

Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation der Europäischen Union enthält Regelungen zu den Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse. Hierbei geht es konkret um die erweiterte Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben für Rohmilchlieferverträge bzw. genossenschaftliche Lieferordnungen zu machen.

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