Einheitlichkeit statt Flickenteppich: Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln europäisch festlegen
Bundesministerin Julia Klöckner fordert EU-Kommission zum Handeln auf - gemeinsame Erklärung wird vorbereitet - Ministerium warnt erneut vor irreführender Werbung im Zusammenhang mit COVID-19
Die Ministerin betont: "Die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, das steht für mich an erster Stelle. Dafür sind auch klare und verbindliche europäische Regeln für Nahrungsergänzungsmittel nötig – diese Festlegung ist überfällig. Denn nationale Maßnahmen enden an der Staatsgrenze. Um Rechtssicherheit sowie eine effektive Überwachung und Kontrolle zu gewährleisten, brauchen wir Einheitlichkeit im Binnenmarkt, keinen Flickenteppich."
Mit einer gemeinsamen Erklärung mit weiteren Mitgliedstaaten will die Ministerin die EU-Kommission auffordern, die Arbeiten an Höchstgehaltsregelungen rasch wiederaufzunehmen und zielgerichtet voranzutreiben. Die Erklärung soll bei einem zukünftigen Agrarrat eingebracht werden. Die zu erarbeitenden Höchstgehalte sollen nach den Vorstellungen des Bundesministeriums sowohl für Nahrungsergänzungsmittel als auch für angereicherte Lebensmittel wie mit Vitaminen angereicherte Fruchtsäfte gelten. Nur so könne die kumulierende Aufnahme von Vitaminen und Mineralstoffen über alle Lebensmittel berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird mit der Arbeit an etwaigen nationalen Höchstgrenzen begonnen.
Bundesministerium warnt erneut vor Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden Angaben zu COVID-19
Weiterhin warnt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ausdrücklich vor Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln, die suggerieren und damit werben, dass mit einer Einnahme ihrer Mittel einer Infektion mit COVID-19 (Coronavirus) vorgebeugt werden könne. Verbraucher würden durch solche Aussagen in die Irre geführt und getäuscht. Denn:
- Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, das eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
- Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden.
- Eine gesundheitsbezogene Werbung wie "schützt vor Viren" ist verboten.
- Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.
Bundesministerin Julia Klöckner: "Man spielt nicht mit der Angst der Menschen. Diese Geschäftemacher dürfen keinen Erfolg haben!"
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, eine dem BMEL nachgeordnete Behörde, wird sich nun an die Betreiber verschiedener Plattformen wenden und diese auffordern, verstärkt auf Angebote unzulässiger "Corona-Nahrungsergänzungsmittel" zu achten und diese nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Die Kontrolle derartiger Angebote fällt in die Zuständigkeit der Länder, eine Aufforderung zur Löschung auf Bundesebene ist nicht möglich.
Über Nahrungsergänzungsmittel
Mit Nahrungsergänzungsmitteln können dem Körper zusätzlich zur allgemeinen Ernährung Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugeführt werden. Sie sind ein Konzentrat von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die in konzentrierter/dosierter Form (z. B. Kapseln, Tabletten) in den Verkehr gebracht werden. Die Präparate sind in den meisten Fällen und für gesunde Menschen jedoch unnötig. Eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung deckt den normalen Bedarf an Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Nährstoffen.