Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 138/2020

Mehr Wertschöpfung für die Winzer – mehr Orientierung für Verbraucher

Bundesministerin Julia Klöckner legt Neuregelung des Weingesetzes vor – stärkere Herkunftsprofilierung

Das Bundeskabinett hat heute die Änderung des Weingesetzes der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen.

Die Novelle des Weingesetzes – in Verbindung mit der Änderung der Weinverordnung – soll dazu führen, dass die deutschen Winzer ihren Absatz wieder steigern können und bessere Erlöse erzielen. Denn Deutschland partizipiert derzeit nicht am grundsätzlichen Wachstum innerhalb der Europäischen Union – das zeigen die Exportzahlen:

  • Entwicklung Wert der Weinausfuhren in Drittländer
    - EU: Steigerung von 6,1 Milliarden Euro in 2008 auf 11,6 Milliarden Euro in 2018
    - Deutschland: Rückgang von 434 Millionen Euro in 2008 auf 307 Millio-nen Euro in 2018 (vorläufige Zahl)
  • Entwicklung des Volumens der Weinausfuhren in Drittländer
    - EU: Steigerung von 17,3 Millionen Hektoliter in 2008 auf 22,6 Millionen Hektoliter in 2018
    - Deutschland: Rückgang von 2,2 Millionen Hektoliter in 2008 auf 1 Millio-nen Hektoliter in 2018

Bundesministerin Julia Klöckner: "Mit ihren Weinen stehen unsere heimischen Winzer im internationalen Wettbewerb. Mit der Änderung des Weingesetzes wollen wir dazu beitragen, die Marktanteile wieder auszubauen – national wie international. Dabei steigen wir ein in ein neues System des Weinrechts, setzen auf eine stärkere Herkunftsprofilierung der Weine. Dieses System ist international sehr erfolgreich und bietet auch den Verbrauchern mehr Klarheit und Orientierung am Weinregal. Zudem begrenzen wir die Zahl der Neupflanzungen und stellen mehr Geld für die Absatzförderung zur Verfügung. Diese Maßnahmen sollen beitragen zu einer Marktbalance, mehr Wertschöpfung und besseren Vermarktungschancen für unsere heimischen Winzer."

 Die Kernpunkte der Novelle im Einzelnen:

1. Das deutsche Qualitätsweinsystem soll – in Anlehnung an das romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden.

  • Grundlage ist eine sogenannte Herkunftspyramide – angefangen bei "Deutschem Wein" bis hinauf zum Lagenwein an der Spitze. Jede Herkunft soll für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz folgen "je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität".
  • Deshalb soll zukünftig für die Qualität vor allem entscheidend sein, „wo“ ein Wein angebaut wird. Das so genannte „terroir“ soll eine größere Rolle spielen: Boden, Klima, Umwelteinflüsse und natürliche Gegebenheiten bestimmen neben menschlichen Einflüssen maßgeblich die Weinqualität. Es erfolgt weiterhin eine Prüfung des Weins. 

2. Begrenzung der Neuanpflanzungen: Die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen von Weinreben wird auf jährlich 0,3 Prozent beschränkt.

  • Momentan wird in Deutschland auf gut 100.000 Hektar Wein angebaut, dementsprechend dürfen bis einschließlich 2023 höchstens rund 300 Hektar Reben jährlich neu angepflanzt werden. Diese Regelung gilt bereits seit 2016 und hat sich bewährt.
  • So sollen etwa für Weine mit geschützter geografischer Angabe keine Orts- und Lagenamen verwendet werden dürfen. Diese sollen ausschließlich Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung vorbehalten bleiben.
  • Zudem dürfen Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung künftig auch Namen größerer geografischer Einheiten tragen.                                             

3. Verbesserte Absatzförderung, Stärkung des Marketings

  • Die Mittel für die Absatzförderung werden um 500.000 Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt.
  • Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird zur Unterstützung der Winzer in diesem Bereich damit künftig mehr Geld zur Verfügung stehen

 

Für die stärkere Herkunftsprofilierung bildet das Weingesetz den Rahmen – die genauen Inhalte werden in einer Verordnung geregelt. Das Gesetz wird im Oktober im Bundestag behandelt – im Dezember sind Gesetz und Verordnung im Bundesrat. Wenn der Rechtssetzungsprozess ohne Verzögerungen verläuft, kann die Novellierung im Dezember 2020 in Kraft treten.

 

Anlage: Untenstehend finden Sie zur besseren Übersicht die so genannte "Herkunftspyramide Wein".

 

Hintergrund

Nachdem die Reform des Weingesetzes in der vergangenen Legislaturperiode zurückgestellt worden war, soll das Vorhaben nun unter anderem auf Grundlage der geführten Gespräche mit Wirtschaft und Ländern umgesetzt werden. Darüber hinaus resultiert Regelungsbedarf aus rechtlichen Änderungen auf EU-Ebene.

Das nun vorliegende Gesetz ist ausgewogen und trägt den unterschiedlichen Interessen Rechnung. Er beruht auf einer weitgehenden Einigung mit den wesentlichen Verbänden. Die letzte grundlegende Reform des Weingesetzes erfolgte 1994.

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