Zentraler Krisenstab Tierseuchen: Bekämpfung der ASP erfordert gemeinsame Kraftanstrengung
Themen: neues Ausbruchsgeschehen der ASP in Sachsen und Verbreitung der Geflügelpest in Deutschland
Der zentrale Krisenstab "Tierseuchen" kommt zusammen, um sich bezüglich weiterer Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Geflügelpest zu beraten.
Unter Leitung der Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch, ist gestern erneut der Zentrale Krisenstab „Tierseuchen“ mit Vertretern von Bund und Ländern zusammengekommen. Anlass sind weitere Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildscheinen in Brandenburg und der erste ASP-Fall in Sachsen.
In der Telefonkonferenz hat sich Beate Kasch ein Bild der Infektionslage und der Schutzvorkehrungen in Sachsen und Brandenburg gemacht.
Die Staatssekretärin machte dabei deutlich, dass das oberstes Ziel sei, die weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu intensivieren, werden die Länder mit einer Grenze zu Polen Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig mit dem BMEL und FLI gesondert ihre besondere Situation und Herausforderungen erörtern. Daneben tauschen sich das BMEL und die genannten Länder auf Fachebene mit den polnischen Kollegen aus. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, wird dazu nächste Woche auch ein Gespräch mit ihren polnischen und tschechischen Kollegen führen. Im Mittelpunkt stehen die Maßnahmen beidseits der Grenze.
Brandenburg und Sachsen hat Staatssekretärin Beate Kasch im Krisenstab das Angebot gemacht, erneut ein Experten-Team der Europäischen Kommission (EUVet-Teams) einzuladen. Das Spezialistenteam hatte schon Brandenburg hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen beraten.
Fall von Geflügelpest bei Hausgeflügelbestand in Schleswig-Holstein
Thema war auch das aktuelle Ausbruchsgeschehen der Geflügelpest in Deutschland.
Die Geflügelpest wurde nach verschiedenen Wildvögeln auch bei einem Hausgeflügelbestand auf der Hallig Oland in Schleswig-Holstein nachgewiesen.
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigte inzwischen den Verdachtsfall.
Es handelt sich um einen Betrieb, mit einer kleinen Geflügelhaltung von 57 Hühnern, der im Kreis Nordfriesland auf der Hallig Oland liegt.
Der Bestand wurde schon nach dem Verdacht gesperrt und nach der Bestätigung, die Maßnahmen gemäß Geflügelpestverordnung wie die Räumung des Geflügelbestandes und die Reinigung und Desinfektion der Ställe eingeleitet. Ein Sperrbezirk mit einem Mindestradius von 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Mindestradius von 10 km werden eingerichtet.
Das FLI hatte bereits Anfang Oktober darauf hingewiesen, dass im Herbst mit den Zugvögeln auch Infektionen von Wildvögeln mit Geflügelpest auftreten können und das Risiko eines Eintrags nach Deutschland als hoch eingestuft.
Das BMEL weist darauf hin: Auch, wenn bislang keine Übertragung der in diesen Fällen nachgewiesenen Virustypen H5N8 und H5N5 auf den Menschen bekannt sind, sollen tote Vögel nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Grundsätzlich sind die generellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln konsequent einzuhalten.
Hintergrund:
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit.
Weitere Informationen dazu Sie unter folgendem Link:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest2016.html