Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 8/2021

Mehr Schutz für Versuchstiere

Gesetzentwurf von Bundesministerin Julia Klöckner verbessert Haltung und Nutzung von Versuchstieren

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zum besseren Schutz von Versuchstieren beschlossen. Die Maßnahmen folgten dem Prinzip der Verbesserung, Verringerung und Vermeidung von Tierversuchen, betonte die Ministerin.

Konkret sieht der Entwurf vor:

  • Tierversuche, die bislang lediglich anzeigepflichtig waren, sind künftig genehmigungspflichtig.
  • Die Regelungen zur Prüfung von Versuchsanträgen durch die zuständigen Behörden werden angepasst: Es wird herausgestellt, dass diese Prüfung angemessen detailliert und nach bestimmten Kriterien erfolgen muss.
  • In Bezug auf die Kontrolle von Versuchstiereinrichtungen wird ausdrücklich geregelt, dass ein angemessener Teil der Kontrollen ohne Vorankündigung erfolgen muss.
  • Zudem muss die Häufigkeit der Kontrollen zukünftig auf der Grundlage einer Risikoanalyse erfolgen.
  • Neu geregelt werden außerdem die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten in den Forschungseinrichtungen und die Zusammensetzung und Aufgaben des dortigen Tierschutzausschusses. Ziel dieser Änderungen ist es, die Tätigkeiten des Tierschutzbeauftragten und des Tierschutzausschusses stärker voneinander abzugrenzen. Dadurch soll insbesondere die Unabhängigkeit des Tierschutzbeauftragten gestärkt werden.

Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es grundsätzlich, Tierversuche zu wissenschaftlichen Zwecken durch Alternativen zu ersetzen. Die Bundesregierung leistet im Hinblick auf die Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden sowie Verfahren, die mehr Tierschutz garantieren, innerhalb der Europäischen Union einen bedeutenden Beitrag.

Maßnahmen des BMEL zum Schutz von Versuchstieren sind:

  • Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (etwa 1,5 Millionen Euro jährlich)
  • Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (etwa 400.000 Euro jährlich)
  • Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (100.000 Euro jährlich)
  • Jährliche Vergabe des Tierschutzforschungspreises (25.000 Euro)

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