Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 127/2021

Kasch: Länder müssen die Einhaltung der Biosicherheit in Kleinstbetrieben besser kontrollieren

Afrikanische Schweinepest: Zentraler Krisenstab Tierseuchen tagt unter Leitung der Staatssekretärin des Bundeslandwirtschaftsministeriums

Unter Leitung der Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch, ist heute erneut der Zentrale Krisenstab „Tierseuchen“ mit Vertretern von Bund und Ländern und dem nationalen Referenzlabor für Tierseuchen, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammengekommen. Anlass sind erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hausschweinbeständen in Brandenburg. Die Ursache für den Eintrag wird derzeit untersucht.

In der Runde betonte die Staatssekretärin, dass die Biosicherheit von Schweinebetrieben entscheidend dafür sei, dass der ASP-Erreger nicht direkt oder indirekt in Schweinebestände gelange. Brandenburg berichtete, dass gerade bei Kleinstbetrieben diese Maßnahmen nur mangelhaft eingehalten würden. Staatssekretärin Kasch forderte die Länder daher erneut auf, das verstärkt zu kontrollieren und Abhilfe zu schaffen.

Beate Kasch: „Eine bessere Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags der ASP in den Hausschweinbestand ist zwingend erforderlich - auch in den Kleinstbetrieben. Die Länder sind hier zuständig und stehen in der Pflicht. Ich habe die klare Erwartung, dass sie dieser Aufgabe auch nachkommen. Dass die ASP in Brandenburg nun in zwei solcher Kleinsthaltungen nachgewiesen wurde, verdeutlicht die Dringlichkeit.“

Außerdem berichtete Staatssekretärin Kasch über die aktuelle Lage hinsichtlich des Exports von Schweinefleisch. Mit den Drittländern, mit denen nach dem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen eine Regionalisierung erreicht werden konnte – unter anderem Vietnam, Singapur, Kanada – sollte auf Basis der vereinbarten Zertifizierungsbedingungen der Handel auch bei Fällen von ASP in der Hausschweinpopulation prinzipiell weiterhin möglich sein. Andere Drittländer hatten bereits nach den Fällen von ASP beim Wildschwein deutschlandweite Sperren ausgesprochen. Der Handel innerhalb des EU-Binnenmarkts bleibt weiterhin möglich, da das Regionalisierungsprinzip Anwendung findet.

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