Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 138/2021

Neun Bundesministerien legen gemeinsames Konzept zur Förderung Sozialer Innovationen vor

Im Zentrum stehen Antworten auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Gesellschaft / Jedes Ressort setzt eigene Schwerpunkte / Grundlage sind Diversität, Teilhabe, Innovationsfähigkeit und Nachhaltigkeit.

Wie leben wir in Zukunft zusammen? Wie können wir unser Zusammenleben noch besser organisieren? Wie meistern wir große gesellschaftliche Herausforderungen? Um diese Fragen beantworten zu lassen, haben sich neun Bundesministerien zusammengetan und – koordiniert vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung – ein gemeinsames Ressortkonzept zu Sozialen Innovationen erarbeitet.

Beteiligt sind das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Mit dem Ressortkonzept legen die neun Ministerien gemeinsam dar, mit welchem Verständnis, welchen Zielen und Instrumenten sie Soziale Innovationen in ihren Ressorts künftig unterstützen wollen. Dabei liegt dem gemeinsamen Konzept ein sehr breites Verständnis von `Innovation´ zugrunde. So kann jedes Ministerium seinen eigenen fachlichen Schwerpunkt bei der Förderung von Sozialen Innovationen legen. Allerdings gelten auch gemeinsame Grundsätze, etwa die Orientierung an gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie die Berücksichtigung von Diversität, Teilhabe und Nachhaltigkeit.

Unter Sozialen Innovationen versteht man Neuerungen, die das menschliche Miteinander in vielen Bereichen verbessern: Wie Menschen arbeiten, ihre Freizeit gestalten, einkaufen, wohnen oder mobil sind. Damit tragen Soziale Innovationen den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft Rechnung. Zu solchen Innovationen zählten in der Vergangenheit beispielsweise die vielfältigen Angebote der Mehrgenerationenhäuser, Mikrokredite für Kleinstunternehmer, Telepflege, Car Sharing, Mehrfunktionshäuser mit Dorfläden oder Kleidertauschbörsen.

Soziale Innovationen können für Menschen Zugänge zu Bereichen eröffnen, die ihnen sonst verschlossen blieben (z. B. bei der Digitalisierung) und können durch gezielte gesellschaftliche Teilhabe sozialer Isolation entgegenwirken. Die staatliche Förderung und Ermöglichung Sozialer Innovationen ist daher Ausdruck einer gesellschaftlichen Ausgleichs- und Befähigungspolitik.

Hintergrund:

Die Bundesregierung greift mit ihrem Ressortkonzept Soziale Innovationen die Empfehlungen des Hightech-Forums zu einer ressortübergreifenden Koordination auf sowie die Empfehlung der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), Soziale Innovationen stärker zu berücksichtigen. Sie kommt mit dem Konzept auch einem Beschluss des Deutschen Bundestages nach, mit dem auf Antrag der Koalition vom 26. Mai 2020 die Bundesregierung aufgefordert wurde, ein ressortübergreifendes Konzept für die Förderung von Sozialen Innovationen zu entwickeln. Das vorgelegte Konzept wird fortlaufend
aktualisiert.

Das „Ressortkonzept Soziale Innovationen“ finden Sie hier.

Mehr Informationen zum Thema Soziale Innovationen in den beteiligten Ministerien finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Ressorts.

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