Versuchstierzahlen für 2020 deutlich gesunken
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute über die Versuchstierzahlen für das Jahr 2020 informiert. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der in Deutschland in Versuchen verwendeten Tiere deutlich um etwa 14 Prozent. Seit vielen Jahren und mit einer Vielzahl an Maßnahmen arbeitet die Bundesregierung daran, Tierversuche soweit wie möglich zu reduzieren und durch Alternativen zu ersetzen.
Der neue Bundesminister Cem Özdemir will dieses Engagement mit einer umfassenden Reduktionsstrategie noch weiter vorantreiben. Zudem soll die Forschung zu Alternativen und ihre Umsetzung in die Praxis gestärkt sowie ein ressortübergreifendes Kompetenznetzwerk eingerichtet werden.
Aktuelle Maßnahmen des BMEL zum Schutz von Versuchstieren sind:
- der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (etwa 1,5 Millionen Euro jährlich).
- die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (etwa 400.000 Euro jährlich).
- die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (100.000 Euro jährlich).
- die jährliche Vergabe des Tierschutzforschungspreises (25.000 Euro).
Die Versuchstierstatistik wird in diesem Jahr erstmals vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) veröffentlicht wird, das Teil des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist. Grundlage ist die geänderte Versuchstiermeldeverordnung. Die ausführlichen Informationen zu den Versuchstierzahlen 2020 finden Sie daher beim BfR.
Hintergrund:
Das geltende Tierschutzgesetz macht strikte Vorgaben für Tierversuche. Es definiert ganz klar die zulässigen Zwecke, zu denen Tierversuche durchgeführt werden dürfen. Bei der Entscheidung, ob ein Tierversuch durchgeführt werden darf, muss insbesondere immer geprüft werden, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Die Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen ist Aufgabe der zuständigen Behörden in den Bundesländern.
Die Landesbehörden übermitteln zudem die von den Versuchstiereinrichtungen gemeldeten Versuchstierzahlen in anonymisierter Form an das Bf3R, das die Daten sammelt, aufbereitet und an die Europäische Kommission weiterleitet. Grundlage für diese Berichtspflicht ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU.