Özdemir: GAP-Strategieplan auf der Zielgeraden
Überarbeiteter Plan für EU-Agrarförderperiode ab 2023 in Brüssel eingereicht
Großer Schritt in Richtung Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat heute den überarbeiteten GAP Strategieplan für Deutschland bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Aufbauend auf dem ursprünglichen Entwurf, der in seiner Grundausrichtung erhalten bleibt, wurde im GAP-Strategieplan auf Basis der Brüsseler Anmerkungen insbesondere bei Klima-, Umweltschutz und dem Erhalt der Biodiversität nachjustiert.
Bundesminister Özdemir: "Unser ‚GAP-Strategieplan 2.0‘ sendet eine klare Botschaft: mehr Umweltschutz, mehr Nachhaltigkeit, starke Betriebe und attraktive ländliche Räume. Damit unterstützen wir den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft, stärken die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und unterstützen die Landwirtschaft, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen. Deshalb haben wir auch die GLÖZ-Standards und die Öko-Regelungen weiterentwickelt. Besonders wichtig ist mir, die Umsetzbarkeit durch die Landwirtinnen und Landwirten dabei immer im Blick zu haben."
Fast 300 Bemerkungen der EU-Kommission zum im Februar erstmals eingereichten GAP-Strategieplan wurden in den vergangenen Monaten mit den Ländern und innerhalb der Bundesregierung verhandelt, mit der Kommission informell vorabgestimmt und schließlich in den Strategieplan eingearbeitet. Özdemir: "Was wir jetzt in Brüssel einreichen ist mit der Kommission intensiv abgestimmt. Wir rechnen daher mit einer zügigen Genehmigung durch Brüssel noch im Spätherbst – jetzt sind wir auf der Zielgeraden." Parallel würden jetzt die notwendigen Anpassungen in den nationalen GAP-Verordnungen vorbereitet, die dann noch im Herbst im Bundesrat behandelt werden sollen, so Özdemir.
Ausblickend betonte Bundesminister Özdemir, dass nach Genehmigung des GAP-Strategieplans ein nationaler Begleitausschuss von Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpartnern eingerichtet werden soll, der die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans flankiert. Özdemir weiter: "Wir wollen aus der Umsetzung des GAP-Strategieplans lernen. Dafür werden wir eine begleitende Evaluierung durchführen, um künftig Förderinstrumente noch zielgerichteter auszugestalten. Damit leisten wir auch wichtige Vorarbeiten, die als Grundlage für die Weiterentwicklung der GAP nach 2027 dienen sollen. Unser Ziel ist, dass künftig gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft noch besser honoriert werden."
Hintergrundinformationen zu den Anpassungen im GAP-Strategieplan im Vergleich zur Ersteinreichung
Folgenden Anpassungen wurden bei der Wiedereinreichung des deutschen GAP-Strategieplans bei der Ausgestaltung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) vorgenommen:
- Der Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) wird gestärkt. So darf insbesondere die Neuanlage von Entwässerungsanlagen nur nach Genehmigung im Einvernehmen mit den Umweltbehörden in den jeweiligen Ländern erfolgen.
- Zum Risiko der Bodenerosion (GLÖZ 5) durch Bodenbearbeitung wird mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Böden bundesweit bei den Schutzmaßnahmen nachgesteuert.
- Zur Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) werden sowohl für bestimmte Dauerkulturen mit einer vorhandenen Begrünung als auch für Ackerland Anforderungen eingeführt, um den Schutz in den sensibelsten Zeiten zu verbessern.
- Die Regelungen für den Fruchtwechsel (GLÖZ 7) sehen vor, dass mindestens auf einem Drittel der Flächen ein jährlicher Wechsel bei der Hauptkultur erfolgen muss und auf mindestens einem weiteren Drittel dieser Wechsel jährlich oder spätestens nach drei Jahren mit einer Zwischenfrucht oder einer Begrünung infolge einer Untersaat erfolgen kann. Auf dem verbleibenden Drittel reicht ein Fruchtwechsel im dritten Anbaujahr.
- Zur Steigerung der positiven Umweltwirkungen von Brachflächen (GLÖZ 8) wurde das Datum der frühestmöglichen Wiederaufnahme des Anbaus vom 15. August auf den 1. September verschoben außer für Winterraps und Wintergerste. Neben der Selbstbegrünung der Flächen wird nun auch eine aktive Begrünung erlaubt, allerdings nicht mit landwirtschaftlicher Kultur in Reinsaat.
Bei den Öko-Regelungen wurden folgende wesentliche Anpassungen vorgenommen:
- Die Prämienhöhe für die Öko-Regelung 2 „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ wurde von 30 auf 45 Euro je Hektar jährlich angehoben, um einen höheren Anreiz für die Teilnahme zu setzen. Dies kann die Importabhängigkeit von Eiweißpflanzen verringern.
- Mit dem Ziel der Senkung von Treibhausgasemissionen bzw. der Anreicherung von Kohlenstoff im Boden wurde bei der Öko-Regelung 4 „Extensivierung des Dauergrünlandes“ ein grundsätzliches Pflugverbot im Antragsjahr eingeführt.
- Bei der Öko-Regelung 1b zu Brache und Blühstreifen wurden die nichtproduktiven Zeiträume im Grundsatz verlängert. Eine aktive Begrünung von Brachflächen darf auch bei der Öko-Regelung nicht mit landwirtschaftlicher Kultur in Reinsaat erfolgen.
Hinsichtlich der Interventionen der 2. Säule wurden folgende wesentliche Anpassungen vorgenommen:
- Es konnte perspektivisch mit der Europäischen Kommission geklärt werden, dass die Auszahlung der Ökolandbau-Prämie auch auf Brachflächen möglich ist und diese grundsätzlich auch mit den Öko-Regelungen nichtproduktiver Flächen und Blühstreifen kombinierbar ist. Nach Überprüfung der kalkulatorischen Grundlagen und einer entsprechenden Änderung des GAP-Strategieplans wird die zusätzlich Förderung auf den genannten Flächen ab 2024 angestrebt.
- Interventionen in der 2. Säule wurden insgesamt zielgerichteter ausgestaltet, um die angestrebten Ziele besser zu erreichen. Damit gingen viele technische Anpassungen und zusätzliche Erläuterungen zur Befriedigung des Informationsbedarfs der Europäischen Kommission über die geplante regionale Umsetzung in den Ländern einher. So wurde im Hinblick auf Klimaziele eine neue Intervention mit einem Einkommensausgleich für Aufforstung geschaffen. Zudem wurden in anderen Bereichen mehrere Teilinterventionen angelegt, um eine zielgerichtetere Ausgestaltung der Fördermaßnahmen zu ermöglichen.
- Darüber hinaus wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, um Möglichkeiten bzw. Beschränkungen beim Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz in Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu präzisieren.
- Mit dem Ziel der Stärkung der Beiträge zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen wurden die Kombinationsmöglichkeiten von Interventionen unter Wahrung des Verbots der Doppelförderung weiter gestärkt.
Den überarbeiteten GAP-Strategieplan sowie eine Kurzfassung finden Sie hier.