Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 188/2022

Anti-Entwaldungsverordnung nimmt wichtige Hürde

Grünes Licht für EU-Verordnung zur Verminderung der weltweiten Entwaldung

Die EU-Mitgliedstaaten haben im heutigen Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine Verordnung auf den Weg gebracht, mit der die weltweite Entwaldung reduziert werden soll.

Dazu erklärt Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: "Wälder sind unsere natürlichen Klimaanlagen. Sie spenden Tieren und Pflanzen einen wichtigen Lebensraum. Und sie geben uns Menschen Holz und einen Ort zum Erholen. Egal ob hier oder anderswo, Waldschutz ist überlebenswichtig. Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten ist deshalb ein echter Meilenstein in Sachen Waldschutz, und zwar weltweit. Für die Menschen vor Ort sind die Wälder oftmals nicht nur ihre Heimat, sondern bieten auch Einkommensperspektiven und sichern Ernährung."

Die Verordnung sieht vor, dass Rohstoffe und Produkte nur dann auf dem EU-Markt angeboten werden dürfen, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Der Regelungsbereich umfasst dabei Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz. Produkte, die diese Rohstoffe enthalten oder daraus hergestellt wurden, sind ebenfalls von der Verordnung erfasst.

Cem Özdemir weiter: "Wir können es uns nicht leisten, dass für unseren Konsum anderswo auf der Welt weiterhin Wälder gerodet oder geschädigt werden. Lieferketten entwaldungsfrei zu machen, das ist ein wichtiger Baustein für eine weltweite nachhaltige Landwirtschaft. Wir hatten uns das deshalb auch im Koalitionsvertrag vorgenommen und in Brüssel sogar auf ein höheres Ambitionsniveau gedrängt, als jetzt festgelegt wurde. Entscheidend ist aber, dass wir in Europa jetzt einen wichtigen Schritt gehen, mit dem wir der Entwaldung nach und nach einen Riegel vorschieben. Mit der Anti-Entwaldungsverordnung kann es uns gelingen, die schädlichen Auswirkungen unseres Konsums auf die Wälder der Welt drastisch zu verringern."

Mit der Annahme der Verordnung durch die EU-Mitgliedstaaten liegt der Ball nun beim Europäischen Parlament. Ein Inkrafttreten der Verordnung wird voraussichtlich Mitte 2023 erfolgen.

Hintergrund:

Die Wälder weltweit sind ein entscheidender Faktor im Kampf gegen die Klimakrise, den Verlust von Biodiversität und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. In den von Entwaldung betroffenen Regionen, insbesondere in den Tropen, gehen zudem auch Entwicklungsperspektiven sowie die Rohstoff- und Einkommensfunktion der Wälder verloren. Betroffen sind davon insbesondere indigene und lokale Gemeinschaften, was Armut, Hunger und Migration verschärft.

Bis zu 90 Prozent der Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf nicht-nachhaltige landwirtschaftliche Nutzungen, einschließlich der Anlage von Baumplantagen, zurück. Mit dem Regelungsansatz über entwaldungs- und waldschädigungsfreie Agrarlieferketten will die EU einen wichtigen Beitrag gegen die konsumseitig angetriebene Entwaldung und Waldschädigung leisten.

Die Verordnung baut dabei auf dem Ansatz der EU-Holzhandelsverordnung auf und sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten für das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt und das Exportieren bestimmter Rohstoffe und Produkte vor. So dürfen diese nur dann auf dem Binnenmarkt angeboten werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Der Regelungsbereich umfasst dabei die Rohstoffe Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz. Erzeugnisse und Produkte, die die genannten Rohstoffe enthalten oder daraus hergestellt wurden, sind ebenfalls von der Verordnung erfasst.

Um die Einhaltung der neuen Regeln sicherzustellen, sieht die Verordnung bindende Sorgfaltspflichten für Unternehmen und Händler vor. Diese müssen in einem Sorgfaltspflichten-Statement bestätigen, dass ihre Lieferketten bezüglich der genannten Rohstoffe und Produkte entwaldungsfrei sind und sie unter Einhaltung relevanter Gesetzgebung produziert wurden. Das bedeutet, dass diese Rohstoffe nicht auf Flächen produziert wurden, auf denen seit 2020 Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Kontrolliert wird die Einhaltung der neuen Regeln durch die Mitgliedstaaten.

Um entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern, initiierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das nationale Stakeholderforum für entwaldungsfreie Lieferketten. Diesem Forum wird in der Übergangszeit zum Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung eine zentrale Rolle zum Austausch über deren nationale Umsetzung zukommen.

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