Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 30/2022

Neue Schutzmaßnahmen für den Schweinswal in der zentralen Ostsee

Stellnetzschließungen in Wintermonaten in Schutzgebieten östlich von Rügen

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2022 neue Maßnahmen zum Schutz des gefährdeten Schweinswals der zentralen Ostsee, dessen Bestandsgröße auf etwa 500 Tiere geschätzt wird, erlassen. Das Maßnahmenpaket umfasst Schutzmaßnahmen in elf Ostsee-Schutzgebieten – von ganzjährigen Fischereischließungen über die verpflichtende Anbringung von akustischen Abschreckvorrichtungen ("Pinger") bis zu dreimonatigen Stellnetzschließungen.

In deutschen Gewässern sind Schutzgebiete östlich von Rügen betroffen: "Adlergrund", "Westliche Rönnebank", "Pommersche Bucht mit Oderbank", "Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht" sowie "Pommersche Bucht". Diese Gebiete liegen am Rande des Verbreitungsgebiets des Schweinswals der zentralen Ostsee, der dort in den Wintermonaten vorkommen kann. Der Empfehlung des ICES folgend, werden diese wie auch angrenzende polnische und dänische Schutzgebiete zukünftig vom 1. November bis 31. Januar des Folgejahres für die Stellnetzfischerei geschlossen.

Die Maßnahmen folgen dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, den ein aktuelles Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) zusammenfasst. Auf dieser Basis hatten die in der Fischerei-Regionalgruppe "BALTFISH" organisierten europäischen Ostsee-Anrainer eine gemeinsame Empfehlung für Schweinswal-Schutzmaßnahmen an die Europäische Kommission versandt. Die Europäische Kommission hat diese Empfehlung nun in Form einer Rechtsverordnung umgesetzt.

Die notwendigen Schutzmaßnahmen bedeuten erneut Einschränkungen für die kleine Küstenfischerei der Ostsee, die sich momentan aufgrund der schlechten Bestandssituation von Hering und Dorsch in einer kritischen Situation befindet. Dem gegenüber steht die schlechte Bestandssituation des Schweinswals der zentralen Ostsee, für den Beifang in Stellnetzen eine signifikante Bedrohung darstellt. Die neuen Maßnahmen sind somit ein harter, aber dringend erforderlicher Kompromiss zwischen den Belangen des Meeresumweltschutzes und den berechtigten Anliegen der Fischerei.

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