Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 67/2022

Observation Letter – Özdemir schlägt Sonder-Agrarministerkonferenz zum GAP-Strategieplan vor

Die EU-Kommission hat Deutschland am 20. Mai 2022 den sogenannten „Observation Letter“ zum deutschen GAP-Strategieplan übersandt. In ihrer verfahrensüblichen Rückmeldung zielte die Kommission im Wesentlichen auf Konkretisierungen im Sinne der umwelt- und klimabezogenen Ziele ab.

Um die Feststellungen der EU-Kommission und das weitere Vorgehen zu erörtern, hat Bundesminister Cem Özdemir den Vorsitzenden der Agrarministerkonferenz, Minister Sven Schulze, gebeten, Mitte Juli zu einer Sonder-AMK einzuladen. Mit den Ländern sollen dann eine gemeinsame Auffassung über die nächsten Schritte erzielt und Handlungsoptionen diskutiert werden.

Die Sonder-AMK soll stattfinden, sobald nach den technischen Gesprächen mit der Kommission Klarheit darüber herrscht, welcher Änderungsbedarf an den nationalen Umsetzungsrechtsakten konkret besteht. Dies wird voraussichtlich Mitte Juli der Fall sein.

Bundesminister Cem Özdemir sagt dazu: "Der Rückenwind aus Brüssel für unseren Kurs hin zu einer nachhaltigeren und krisenfesteren Landwirtschaft ist stark. Ich möchte mit den Ländern Handlungsoptionen ausloten, um den GAP-Strategieplan weiter zu optimieren. Wir müssen den Transformationsweg hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und krisenfesten Betrieben konsequent weitergehen – dazu braucht es Einigkeit zwischen Bund und Ländern."

Hintergrund

Ziel der Sonder-AMK ist es, zu den Bemerkungen der EU-Kommission, die sich im Wesentlichen auf Kompetenzbereiche der Länder beziehen, frühzeitig Handlungsoptionen für die weitere Bearbeitung des deutschen GAP-Strategieplans festzulegen. Die Anmerkungen der Kommission sind unter anderem:

  • Die EU-Kommission fordert im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine nachdrücklich auf zu prüfen, wie die Interventionen stärker so ausgestaltet werden können, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, mineralischen Düngemitteln und Eiweißpflanzen sowie anderen externen Betriebsmitteln verringert wird sowie die Resilienz der Landwirtschaft gewährleistet wird.
  • Die Kommission bittet Deutschland, Qualitätsregelungen, Anpassungen an neue Verbraucher-anforderungen, kürzere Lieferketten sowie die betriebsübergreifende Zusammenarbeit im Hinblick auf die Steigerung des Wertes landwirtschaftlicher Erzeugnisse stärker im GAP-Strategieplan widerzuspiegeln.
  • Deutschland wird aufgefordert, die geplante grüne Architektur im Bereich der umwelt- und klimabezogenen Ziele ehrgeiziger auszugestalten. Insbesondere seien bei den Standards des „Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands“ (GLÖZ) Anpassungen vorzunehmen, um dem Rechtsrahmen zu entsprechen. Dies kann in Änderungen jedenfalls der GAP-Konditionalitäten-Verordnung münden, die parallel zur Wiedereinreichung des GAP-Strategieplan-Entwurfs im Verordnungsverfahren vorgenommen werden. Auch erbittet die Kommission genauere Angaben zu den von den Ländern festzulegenden Spezifikationen/Ausnahmen (Länderermächtigungen in GAP-Konditionalitäten-Gesetz und -Verordnung).
  • Zudem wird Deutschland aufgefordert, die Ziele des prioritären Aktionsrahmens für die Natura2000-Umsetzung stärker zu berücksichtigen und die vorgeschlagenen Interventionen stärker an diesem auszurichten.
  • Deutschland wird auch aufgefordert, u. a. bei den Öko-Regelungen Überprüfungen vorzunehmen, z. B. im Hinblick auf „carbon farming“ und Wasserqualität.
  • Deutschland wird aufgefordert, weitere ehrgeizige quantitative nationale Werte für die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie vorzulegen. Die Kommission sieht insbesondere Handlungsbedarfe in den Bereichen Nährstoffverluste, ökologische Landwirtschaft (große Diskrepanz zwischen Ziel der Bundesregierung (30 Prozent) und ausgewiesenem Zielwert (rund 14 Prozent) sowie Landschaftselemente mit großer Vielfalt. Bezüglich der Zielerreichung beim ökologischen Landbau weist die Kommission auch auf das Potenzial im Rahmen der lokalen Lebensmittelerzeugung und der lokalen Strukturen in der Lebensmittelkette hin.
  • Deutschland wird aufgefordert, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffbelastung und die Eutrophierung im Grundwasser und den Oberflächengewässern Interventionen zum Verbot oder zur Verringerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln zu stärken.
  • Deutschland wird aufgefordert, die für einen Großteil der Interventionen geltende Zuordnung zu nur einem Ergebnisindikator zu überarbeiten und bei Interventionen, bei denen unmittelbare und erhebliche Verknüpfungen mit anderen Ergebnisindikatoren als den bislang ausgewählten bestehen, Zielwerte für zusätzliche Ergebnisindikatoren festzulegen bzw. die Zielwerte zu überarbeiten; dabei sollte es gegebenenfalls die Konzeption der Intervention berücksichtigen. In ähnlichem Sinne wird Deutschland aufgefordert, gegebenenfalls weitere Verknüpfungen zwischen Interventionen und spezifischen Zielen herzustellen.
  • Deutschland wird aufgefordert darzulegen, warum die regionale Anwendung sowie die Fördervoraussetzungen, Anforderungen und Verpflichtungen vor dem Hintergrund der zu deckenden Bedarfe gerechtfertigt und ausreichend sind. Die Kommission wird sich also bei vielen Interventionsbeschreibungen nicht mit dem bisherigen Abstraktionsgrad zufriedengeben. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Umsetzung des GAP-Strategieplans und die Aufgabenerfüllung der Verwaltungsbehörden für die Förderperiode.
  • Das Potenzial kooperativer Ansätze in der Agrarumwelt- und Klimaförderung und ergebnisorien-tierter Regelungen sollte nach Einschätzung der Kommission in mehr Ländern ausgeschöpft werden.

Erschienen am im Format Pressemitteilung