Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 98/2022

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs: Fischerei-Hilfsprogramm heute gestartet

Anträge können ab sofort gestellt werden

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute den Startschuss gegeben für zielgerichtete Kleinbeihilfen für Fischereibetriebe, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Mit der „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ wurden Voraussetzungen für finanzielle Hilfen geschaffen.

Dazu Bundesminister Cem Özdemir: „Die wirtschaftliche Lage der Fischereibetriebe ist vielerorts bereits kritisch. Die gestiegenen Treibstoffkosten treffen die deutschen Fischerinnen und Fischer in Nord- und Ostsee nun besonders hart. Um ihnen unter die Arme zu greifen, haben wir ein zehn Millionen Euro starkes Hilfsprogramm aufgelegt. Damit wollen wir die von der Krise besonders betroffenen Fischereiunternehmen zielgerichtet und schnell unterstützen. Davon profitieren auch die direkt oder indirekt mit der Fischerei verbundenen Arbeitsplätze an der deutschen Nord- und Ostseeküste.“

Anträge können ab heute bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Fischereibetriebe können Kleinbeihilfen bis zu maximal 35.000 Euro pro Betrieb erhalten. Das BMEL schöpft damit den Spielraum, den das EU-Recht ermöglicht, voll aus. Die Kleinbeihilfe können Betriebe für Fischereifahrzeuge erhalten, die im Jahr 2021 in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in diesem Jahr aktiv werden.

Grundlage für die Höhe der betriebsindividuellen Hilfe sind die Betriebskosten über die Jahre 2017, 2018 und 2019 im Vergleich zu Steigerungen der Betriebskosten im Jahre 2022. Auf dieser Basis hat das bundeseigene Thünen-Institut die folgenden Pauschalsätze pro Fischereifahrzeug wissenschaftlich berechnet:

Beschreibung FlottensegmentPauschalbetrag in Euro
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät < 10 m450
Baumkurrenfahrzeuge < 10 m4 300
Fahrzeuge mit demersalem Fanggerät 10 < 12 m2 000
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 10 < 12 m1 100
Baumkurrenfahrzeuge10 < 12 m4 300
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 12 < 18 m1 550
Demersale Fahrzeuge 12 < 18 m9 500
Baumkurrenfahrzeuge 12 < 18 m13 300
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 18 < 24 m9 500
Fahrzeuge mit demersalem Fanggerät 18 < 24 m35 000
Baumkurrenfahrzeuge 18 < 24 m24 000
Pelagische Fischereifahrzeuge 18 < 24 m9 500
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 24 < 40 m35 000
Fahrzeuge mit demersalem Fanggerät 24 < 40 m35 000
Baumkurrenfahrzeuge 24 < 40 m35 000
Muschelfischereifahrzeuge35 000
Hochseefahrzeuge mit demersalem Fanggerät35 000
Hochseefahrzeuge mit pelagischem Fanggerät35 000
Baumkurrenfahrzeuge ≥ 40 m35 000

Bei den Pauschalbeträgen handelt es sich um Bruttobeträge, das heißt vor Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben.

Insgesamt stehen zehn Millionen Euro aus dem Haushalt des BMEL zur Verfügung, die als kurzfristige Krisenunterstützung im Jahr 2022 an die Betriebe ausgezahlt werden sollen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind hier auf der Website der BLE abrufbar.

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