BMEL legt zweiten Arbeitsfortschritt zum Bürokratieabbau vor
Özdemir: "Viele kleine Schritte, die in der Summe die Arbeit auf unseren Höfen erleichtern"
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet weiter mit Hochdruck daran, unnötige Bürokratie abzubauen und Hemmnisse für die Landwirtinnen und Landwirte zu beseitigen. Ein neuer Arbeitsfortschritt der BMEL-Initiative "Freiräume schaffen. Landwirte stärken." zum Bürokratieabbau zeigt: Zahlreiche Vereinfachungen und Entlastungen für unsere landwirtschaftlichen Betriebe sind bereits umgesetzt, weitere sind bereits in Arbeit.
Dazu sagt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Unsere Landwirtinnen und Landwirte kämpfen seit vielen Jahren und Jahrzehnten mit einem dichten Regelungsdschungel, darunter auch viel unnötige Bürokratie. Das bremst sie aus und hält Jüngere davon ab, einen Hof zu übernehmen. Wir haben bereits viele Vereinfachungen für die Betriebe in die Tat umgesetzt, weitere sind auf den Weg gebracht: Angefangen bei unnötigen Sanktionen bei verlorenen Ohrmarken, über entrümpelte Meldepflichten für Weinbaubetriebe bis hin zum digitalen Rinderpass, mit dem die Papiervariante dann Geschichte sein wird. Wir machen weiter Tempo – gerade weil es viele kleine Schritte sind, die in der Summe die Arbeit auf unseren Höfen erleichtern. Die Betriebe erwarten einfache und effiziente Regelungen, die die tägliche Arbeit erleichtern, gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und für Rechtssicherheit sorgen. Das ist unser Kurs. Bürokratieabbau ist eine gemeinsame Aufgabe von vielen Bundesministerien, den Ländern und Kommunen – wir arbeiten daher gemeinsam mit den Bundesländern sehr konstruktiv in einem Begleitgremium daran."
Bereits umgesetzt sind beispielsweise Vereinfachungen bei den Öko-Regelungen – jenen Maßnahmen, durch die konventionell wie biologisch oder regenerativ wirtschaftende Betriebe für freiwillige Umweltleistungen honoriert werden. Beispielsweise wurden Form- und Größenvorgaben für Blühstreifen reduziert. Wer mit der freiwilligen Anlage von Blühflächen auf Ackerland Geld verdienen will, kann dies nun einfacher tun. Zudem wurde die Grenze für freiwillige Brachen deutlich gesenkt: Die Öko-Regelung zu Brachen kann nun schon mit 0,1 Hektar in Anspruch genommen werden, statt zuvor mit mindestens einem Prozent der Betriebsfläche. Auch Nachweispflichten für Betriebsinhaber wurden bereits vereinfacht.
In Arbeit sind weitere Entlastungen. So werden Kontrollen und Sanktionen bei Betrieben bis zu zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche noch in diesem Jahr abgeschafft. Das entlastet insbesondere kleine Betriebe schnell und unmittelbar. In Deutschland betrifft das ein Viertel der Betriebe. Zudem soll ab 2025 auf starre Datumsvorgaben bei Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel in der Agrarförderung verzichtet werden. Es hat sich gezeigt, dass feste Zeiträume, die sogenannte "Datumslandwirtschaft" nicht praxistauglich sind. Auch bei den Meldepflichten der Betriebe gibt es Entlastungen: Ab 2025 soll die Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe schrittweise auf bereits vorliegende Verwaltungsdaten aus dem Kontroll- und Verwaltungssystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgestellt werden. Das heißt, die Betriebe werden künftig beispielsweise seltener befragt, welche Feldfrüchte sie anbauen.
Zudem sind im Weinbau Vereinfachungen in Arbeit: Nicht mehr erforderliche Buchführungs- und Meldepflichten sollen abgeschafft und vereinfachen werden. Zum Beispiel musste bisher gemeldet werden, wenn man vorhatte, den Alkoholgehalt von Wein zu erhöhen. Schon allein, dass man die Stoffe dazu auch nur besaß, war meldepflichtig. Das soll künftig entfallen. Zudem soll die EU-rechtlich geforderte Buchführung nicht mehr in derzeit vier einzelnen Büchern erfolgen, sondern in nur einem einzigen – vorzugsweise elektronischen – "Weinbuch" zusammengefasst sein.
Den aktualisierten Arbeitsfortschritt zur BMEL-Initiative zum Bürokratieabbau finden Sie hier.