Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 91/2024

Bundesregierung fordert Verschiebung der EUDR 

Özdemir: Unternehmen benötigen ausreichend Zeit zur Vorbereitung

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat die EU-Kommission im Namen der Bundesregierung aufgefordert, den Anwendungsstart der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) dringend um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2025 zu verschieben. In dem Schreiben an den exekutiven Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und kommissarischen Umweltkommissar Šefčovič mahnt Özdemir an, dass die Voraussetzungen für eine angemessene Vorbereitung der Wirtschaft und eine effiziente nationale Anwendung unverzüglich geschaffen werden. Vier Monate vor dem planmäßigen Start fehlen wichtige Umsetzungselemente wie die Einstufung Deutschlands als Land mit geringem Entwaldungsrisiko.

Dazu sagt Bundesminister Cem Özdemir: „Die EU-Kommission muss endlich aus der Sommerpause kommen und Klarheit schaffen. Wenn die Wirtschaft nicht um erfolgreiche Geschäfte, sondern um ihre Existenz bangt, darf das in Brüssel nicht ignoriert werden. Ich nehme die Sorgen der Unternehmen, der Land- und Forstwirtschaft und auch der Länder sehr ernst. Die Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, um sich vorzubereiten. Das gilt auch für Länder mit kleinbäuerlichen Produktionsstrukturen. Sonst drohen Lieferketten zum Ende des Jahres zu reißen – zum Schaden der deutschen und europäischen Wirtschaft, der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Drittstaaten sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Anwendungsstart muss verschoben werden, Punkt. Das Ziel der EUDR, den notwendigen globalen Waldschutz zu stärken, steht außer Frage. Aber die Umsetzung muss praktikabel, bürokratiearm und reibungslos funktionieren. Die EU-Kommission kann hier alle Voraussetzungen im Alleingang schaffen, ohne die EUDR neu zu verhandeln.“

Die EUDR sieht deutliche Erleichterungen in den Nachweispflichten vor für Länder mit einem niedrigen Risiko für Entwaldung. Das würde auch gelten für die Wertschöpfungskette der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland. Mit Inkrafttreten der EUDR im Juli 2023 hat die EU-Kommission sich dazu verpflichtet, technische Lösungen zu entwickeln und Bewertungen durchzuführen, um diese und weitere Effizienzmaßnahmen in Kraft zu setzen. Gleichzeitig hat die EU-Kommission den betroffenen Unternehmen unterstützende Hilfestellungen zur Vorbereitung auf die Anwendung der EUDR versprochen. Aktuell hat die EU-Kommission diese jedoch noch nicht abschließend vorgelegt, was viele Unternehmen vor Probleme stellt. 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat auf EU-Ebene sowie national in den letzten Monaten bereits wesentliche Fortschritte für eine bürokratiearme und praktikable Anwendung erreicht: 

  • So müssen etwa nicht alle Informationen der gesamten nachgelagerten Lieferkette weitergeben werden. Diesen Schutz ihrer Lieferketten bezeichnet die Wirtschaft als wichtigen Fortschritt für eine pragmatische Anwendung der EU-Vorgaben.
  • Um heimische Unternehmen trotz der Verzögerung auf EU-Ebene zu unterstützen, hat das BMEL auf Grundlage bislang bekannter Informationen eine Handreichung zur rechtssicheren, praktikablen und effizienten Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft erstellt. Diese wird bei Bedarf aktualisiert.
  • Für die praktikable und effiziente Anwendung der EUDR in der deutschen Rinderhaltung setzt sich das BMEL bei den Bundesländern für eine Anpassung des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere ein.
  • Die weitere Anwendung der EUDR in der deutschen Landwirtschaft hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) praxisgerecht in einem Artikel erläutert. 

Hintergrund:

Die EUDR schafft einen lange von den Mitgliedstaaten geforderten EU-Rechtsrahmen gegen die global voranschreitende Zerstörung der Wälder. Zudem werden Anreize für den Übergang und Zugang zu nachhaltigen Lieferketten in allen Erzeugerländern innerhalb und außerhalb der EU ermöglicht. Damit soll die EUDR dazu beitragen, die globale Waldzerstörung, Klimakrise und den Verlust der Biodiversität zu bekämpfen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Allein von 1990 bis 2020 gingen weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald verloren, das entspricht einer Fläche größer als die EU. Die globale Entwaldung und Waldschädigung gelten als wichtige Treiber des Klimawandels und des Artensterbens. Rund 90 Prozent der weltweiten Entwaldung wird laut FAO durch die Ausdehnung landwirtschaftlicher Flächen hervorgerufen.

Erschienen am im Format Pressemitteilung