Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 99/2024

Bundesrat beschließt Gesetze des Ampel-Agrarpakets

Landwirtschaftliche Betriebe entlastet – Wettbewerbsfähigkeit gestärkt

Heute hat der Bundesrat den Gesetzen des Agrarpakets der Bundesregierung zugestimmt. Es entlastet die landwirtschaftlichen Betriebe, sorgt für Planungssicherheit und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft. Mit dem Agrarpaket stärkt die Bundesregierung die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelkette, indem noch deutlicher gegen unlautere Handelspraktiken vorgegangen wird. Zudem entlastet die Koalition mit der sogenannten Tarifglättung Landwirtinnen und Landwirte steuerlich und sorgt für weitere Entlastungen und Vereinfachungen vor allem im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP). Um den Artenschutz zu stärken und Grünland-Betriebe zu unterstützen, werden die Voraussetzungen geschaffen, um ab dem Jahr 2026 zwei neue Öko-Regelungen einzuführen.

Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir sagt dazu: "Die Verabschiedung des Agrarpakets zeigt: Die Bundesregierung ist ein verlässlicher Partner unserer Landwirtschaft. Wir stärken mit den heute im Bundesrat beschlossenen Maßnahmen die Position der Landwirtinnen und Landwirte im Markt. Mit der steuerlichen Gewinnglättung entlasten wir die Landwirtinnen und Landwirte ganz konkret. So können die Betriebe besser planen, was gerade in den zuletzt von Wetterkapriolen gebeutelten Erntejahren wichtig ist. Wir bieten aber auch zusätzliche Anreize für Artenschutz auf dem Acker und fördern die so wichtige Grünlandhaltung stärker. Neben dem Agrarpaket arbeiten wir weiter intensiv am Abbau unnötiger Bürokratie. Mehr Feldarbeit, weniger Schreibtischarbeit lautet die Devise, die wir mit unserer Initiative "Freiräume schaffen" jeden Tag umsetzen."

Der Bundesrat hat folgenden Maßnahmen zugestimmt: 

  • Ein wichtiger Baustein ist die Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Landwirtinnen und Landwirte erhalten künftig mehr Planungssicherheit und neue finanzielle Anreize für freiwillige Artenschutz-Leistungen. Ohne eine Kürzung der Basisprämie vorzunehmen, werden die Weidetierhaltung auf Grünland und die Verbesserung der Biodiversität in der Gemeinsamen Agrarpolitik zusätzlich ab dem Jahr 2026 gefördert. Dafür soll auch das Budget für die Öko-Regelungen für die Jahre 2026 und 2027 aufgestockt werden, ohne dabei die Einkommensgrundstützung für Landwirtinnen und Landwirte abzusenken. 
  • Weitere Verbesserungen werden ab 2025 wirksam: Unter anderem werden Kontrollen und Sanktionen bei Betrieben bis zu zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche noch in diesem Jahr abgeschafft. Das entlastet insbesondere kleine Betriebe schnell und unmittelbar. Wenn Witterungsextreme wie z. B. Überschwemmungen, extreme Trockenheit oder Spätfröste es regional unmöglich machen, einzelne GLÖZ-Standards einzuhalten, soll daran nicht die Agrarförderung scheitern. Die Länder erhalten entsprechende Ausnahmemöglichkeiten, wenn Witterungsextreme wirtschaftliche Härten und Praxisprobleme nach sich ziehen. 
  • Zudem entfällt durch eine Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes bis zum Ende der Förderperiode der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) die Verpflichtung, mindestens vier Prozent des Ackerlandes als nicht produktive Fläche vorzuhalten. Anstatt diese Regelung wie bisher von Jahr zu Jahr aufgrund aktueller Krisen auszusetzen, erhalten die Landwirtinnen und Landwirte mit dem Verzicht nun Klarheit und Planbarkeit. Für diese Regelung hatte sich Bundesminister Cem Özdemir bereits im Vorfeld eingesetzt. 
  • Landwirtinnen und Landwirte sollen auskömmlich wirtschaften können und für ihre Leistungen anständig bezahlt werden. Sie haben jedoch oft weniger Verhandlungsmacht und damit häufig das Nachsehen. Deshalb zielt die heute beschlossene Anpassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) darauf, die Fairness in der Lieferkette gerade auch mit Blick auf kleinere Höfe zu stärken. Ausweichbewegungen, mit denen sogenannte schwarze Praktiken umgangen werden sollen, werden verboten. Zudem wird der Anwendungsbereich des Gesetzes für Lieferanten bestimmter Produktgruppen wie Milch, Obst und Gemüse mit Umsatzgrößen bis vier Milliarden Euro entfristet, weil er sich bewährt hat. Damit werden diese Lieferanten nun dauerhaft geschützt. 
  • Als weiteren Teil des Agrarpakets hat die Länderkammer das Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung beschlossen. Die Tarifermäßigung kann bei stark schwankenden Gewinnen, beispielsweise wegen Dürre, Frost oder Starkregen, zu einer Steuerermäßigung führen, indem gute mit schlechten Jahren ausgeglichen werden und damit die Wirkung der Progression abgemildert wird. 

Parallel hat die Bundesregierung das bisher größte Maßnahmenbündel für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet weiter mit Hochdruck daran, unnötige Bürokratie abzubauen und Hemmnisse für die Landwirtinnen und Landwirte zu beseitigen. Der Arbeitsfortschritt der BMEL-Initiative "Freiräume schaffen. Landwirte stärken." zum Bürokratieabbau zeigt: Zahlreiche Vereinfachungen und Entlastungen für unsere landwirtschaftlichen Betriebe sind bereits umgesetzt, weitere sind bereits in Arbeit, angefangen bei unnötigen Sanktionen bei verlorenen Ohrmarken, über praxisgerechtere Dokumentationspflichten für Ackerbaubetriebe bis hin zum Verzicht auf starre Datumsvorgaben bei Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel in der Agrarförderung. Auch soll ab 2025 die Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe schrittweise auf bereits vorliegende Verwaltungsdaten aus dem Kontroll- und Verwaltungssystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgestellt werden. Das heißt, die Betriebe werden künftig beispielsweise seltener befragt, welche Feldfrüchte sie anbauen.

 

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