Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 105/2024

Özdemir begrüßt Verschiebung der EUDR 

Inhaltlich bleibt Verordnung unangetastet*

Zur Ankündigung der EU-Kommission, die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verschieben zu wollen, können Sie den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wie folgt zitieren:

 „Ich begrüße, dass die EU-Kommission unserem Ansinnen nachgegeben hat und den Anwendungsstart der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um zwölf Monate verschieben möchte. Aufgrund der Verzögerungen bei wichtigen Umsetzungselementen auf EU-Ebene hatte ich – und die ganze Bundesregierung – bereits im August eine sechsmonatige Verschiebung des Anwendungsstarts gefordert. Mit einer Verschiebung hätten deutsche wie europäische Unternehmen und Betriebe wie auch die Mitgliedstaaten und Produktionsländer Zeit, sich angemessen auf die Anwendung dieser so wichtigen Verordnung vorzubereiten. 

Die EU-Kommission hat nun auch die lang erwarteten Erläuterungen zur praktikablen und effizienten Anwendung der EUDR herausgegeben. Das BMEL hatte die Kommission dazu in den letzten Monaten intensiv beraten und etliche Vereinfachungen in der Umsetzung der EUDR erreicht. Wir werden eingehend prüfen, ob diese Vorschläge auch praxistauglich umgesetzt sind. 

Neben den technischen Voraussetzungen will die EU-Kommission auch die Einstufung in Risikoklassen vornehmen. Hier möchte ich noch einmal klarstellen: Deutschland ist ein Niedrig-Risikoland und muss auch als solches eingestuft werden. 

Die Verordnung selber muss in dem nun zur Verschiebung des Anwendungsstarts vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren unangetastet bleiben. Das ist meine klare Position, das ist auch die Position der EU-Kommission. Die EUDR ist und bleibt ein Meilenstein im internationalen Waldschutz und muss umgesetzt werden – damit die Wälder weltweit erhalten bleiben anstatt immer weiter für unseren Konsum abgeholzt zu werden. 

Mit einer jetzt reibungslosen Umsetzung kann die EU-Kommission verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellen und Akzeptanz für die Verordnung schaffen – bei unseren Unternehmen, bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und weltweit bei den Produzentinnen und Produzenten von beispielsweise Kaffee, Kakao oder Holz."

*02.10.24: Der Untertitel wurde nachträglich korrigiert. Aus "Richtlinie" wurde "Verordnung".

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