Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 116/2024

Auch 2025 keine Entwarnung für die Ostseefischerei in Sicht

EU-Fischereirat trifft notwendige Entscheidungen zur Bestandserholung – kleine Küstenfischerei kann weiterhin auf Hering fischen

Der Rat der EU-Fischereiministerinnen und -minister hat heute in Luxemburg die Fangquoten für die Fischbestände in der Ostsee für das Jahr 2025 beschlossen. Auch im kommenden Jahr muss die gezielte Fischerei auf die für Deutschland wichtigen Bestände Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee grundsätzlich geschlossen bleiben.

Positiv hervorzuheben ist, dass sich in diesem Jahr die ersten Anzeichen einer Bestandserholung beim westlichen Hering weiter verstärken. Deutschland konnte sich nach schwierigen Verhandlungen erfolgreich dafür einsetzen, dass die kleine Küstenfischerei beim westlichen Hering mit passiven Fanggeräten, wie Stellnetzen und Reusen, weiterhin in begrenztem Umfang möglich bleibt. Der Zustand der Dorschbestände bleibt jedoch kritisch, eine Erholung ist weiterhin nicht in Sicht. Daher hat der Rat die Schließung der gezielten Fischerei sowie der Freizeitfischerei fortgesetzt und eine Absenkung der zulässigen Dorschbeifänge beschlossen. Beeinträchtigungen für die Plattfischfischerei werden dadurch aber nicht erwartet. Zudem hat sich Deutschland erfolgreich für die Fortführung der Freizeitfischerei auf Lachs im bisherigen Umfang eingesetzt, so dass weiterhin ein Besatzlachs je Angler und Tag erlaubt bleibt. 

Zu dem Beschluss über die Ostseequoten erklärt Bundesminister Cem Özdemir: "Um die Talsohle zu überwinden, müssen sich die Dorsch- und Heringsbestände in der Ostsee erholen. Der heutige Quotenbeschluss ist deshalb entscheidend, um den Druck von den Fischbeständen zu nehmen. In den Verhandlungen haben wir hart um die Zukunft unserer krisengeschüttelten Küstenfischer gekämpft und erreicht, dass ihre wirtschaftliche Grundlage erhalten bleibt. Wichtig ist mir zu betonen, dass diese Ausnahme für die kleine Küstenfischerei des westlichen Herings keine negativen Auswirkungen für die Bestandserholung hat. Die Ostseefischerei wird langfristig nur dann eine Zukunft haben, wenn wir das Ökosystem und die Fischbestände wieder in einen gesunden Zustand bringen. Nachhaltige Nutzung und der Schutz unserer Meeresressourcen müssen Hand in Hand gehen!" 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich neben dem Wiederaufbau der Fischbestände auch für einen sozialverträglichen Strukturwandel und für eine Neuausrichtung der Ostseefischerei ein, um verbleibenden und zukünftigen Fischerinnen und Fischern eine Perspektive zu bieten. Die konkreten Maßnahmen der Leitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei und der Zukunftskommission Fischerei zielen darauf ab, die Küstenfischerei an der Ostsee zu erhalten, unter anderem durch die Diversifizierung des Berufsbildes, finanziert aus Mitteln des Windenergie-auf-See-Gesetzes. 

Bei Sprotte sinkt die Fangmenge um rund 30 Prozent, für Scholle beschloss der Rat unter Berücksichtigung unvermeidbarer Dorsch-Beifänge eine Fangmenge auf der Höhe des Vorjahres. Für die beiden Dorschbestände wird die Beifangmenge abgesenkt – bei östlichem Dorsch um rund 28 Prozent und bei westlichem Dorsch um rund 22 Prozent.

 

Die Beschlüsse im Einzelnen:
 EU-Gesamtfang-menge 2024
in Tonnen
Deutsche Quote 2024
in Tonnen
EU-Gesamtfang-menge 2025
in Tonnen
Deutsche Quote 2025
in Tonnen
Anpassung
in Prozent

Hering westliche Ostsee
(grds. nur Beifang)

788435788435+/- 0

Dorsch westliche Ostsee
(nur Beifang)

3407326657- 21,8

Dorsch östliche Ostsee
(nur Beifang)

5955443039- 27,7

Scholle

11.31390011.313900+/- 0

Sprotte

201.00012.561139.5008.718- 30,6

 

Weitere Informationen zur BMEL-Leitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei und zur Zukunftskommission Fischerei finden Sie hier und hier.

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