Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 145/2024

Nachhaltige Fischerei stärken: Haushaltsausschuss gibt Mittel für Flottenkapazitätsanpassung frei

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch den Weg für einen wichtigen Baustein für zukunftsfeste deutsche Kutter- und Küstenfischerei freigemacht: Mit der Freigabe von 20 Millionen Euro aus Mitteln des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) wird eine gezielte Kapazitätsanpassung der deutschen Fischereiflotte ermöglicht. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich mit Nachdruck für diese Maßnahme eingesetzt – um die Fischerei mit einer modernen, an die Fangmöglichkeiten angepassten Flotte in Nord- und Ostsee zukunftsfähig und umweltverträglich zu gestalten. Mit dem heutigen Beschluss wird auch eine langjährige Forderung der Fischerei umgesetzt.

Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMEL, erklärt: "Das grüne Licht des Haushaltsausschusses ist ein klares Signal: Wir stehen gemeinsam an der Seite unserer Fischerinnen und Fischer. Damit wird auch eine zentrale Empfehlung der Zukunftskommission Fischerei umgesetzt. Die Umstellung auf eine nachhaltigere und resiliente Fischerei ist eine Herausforderung, aber auch eine enorme Chance. Unser Ziel ist es, Schützen und Nutzen unserer Meere besser in Einklang zu bringen – zum Wohle der Natur und der Menschen.  Die Kapazitätsanpassung der Flotte sichert die wirtschaftliche Zukunft der Fischereibetriebe und der Fischerfamilien an unseren Küsten. Denn manchmal ist weniger eben mehr."

Hintergrund:
Die Kutter- und Küstenfischerei in Deutschland sieht sich seit Jahren massiven Herausforderungen gegenüber. Sinkende Fangmöglichkeiten, sich verändernde Ökosysteme und die Konkurrenz um Flächen durch den Ausbau der Offshore-Windenergie und die zunehmenden Fischereibeschränkungen in Schutzgebieten belasten die Branche. Um die Akzeptanz für den Windkraftausbau zu fördern und gleichzeitig die Fischerei nachhaltiger zu gestalten, wurde im Rahmen des WindSeeG eine finanziell unterlegte Fischereikomponente verankert. Das umfassende Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem WindSeeG wurde vom BMEL im Juni 2024 vorgelegt. Es umfasst neben der Kapazitätsanpassung auch weitere zentrale Maßnahmen, um die Branche bei der Transformation zu unterstützen. Ziel bleibt, Nutzen und Schützen der Meere in Einklang zu bringen – für eine nachhaltige Zukunft der Fischerei.

Die nun freigegebenen Mittel werden für eine freiwillige Rückführung von Fischereikapazitäten eingesetzt, um eine zukunftsfähige Flottengröße zu erreichen. Ziel ist es, sowohl die Belastung der Meeresökosysteme zu reduzieren als auch den wirtschaftlichen Druck auf die verbleibenden Betriebe zu verringern. Die Maßnahme wird branchenweit als zentraler Schritt hin zu einer zukunftsfähigen und umweltverträglichen Fischerei angesehen. Das BMEL hat sich deshalb dafür stark gemacht, Mittel für diese dringend notwendige Maßnahme für eine umfassende Transformation der deutschen Fischerei zu erhalten.

Mit der Erstellung der Förderrichtlinie sowie deren Notifizierung bei der Europäischen Kommission wird BMEL nun die Vorbereitungen für die Durchführung dieser Maßnahme treffen. Nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2025 können die Richtlinie veröffentlicht und Anträge gestellt werden.

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