Uns verbindet das gemeinsame Interesse, das Tierwohl in unseren Ställen zu steigern, den Verbrauchern mehr Transparenz und neue Möglichkeiten beim Einkauf von Fleischwaren zu geben.
Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Herrn Hans-Joachim Fuchtel, bei der Bundesrats-Debatte zum Thema: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Einleitung
Zunächst möchte ich die Zielrichtung des heute vorliegenden Antrags begrüßen.
Es ist positiv, dass Niedersachsen unseren Vorstoß für mehr Tierwohl grundsätzlich unterstützt und die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens begrüßt.
Uns verbindet das gemeinsame Interesse, das Tierwohl in unseren Ställen zu steigern, den Verbrauchern mehr Transparenz und neue Möglichkeiten beim Einkauf von Fleischwaren zu geben.
Und wir wollen, dass der Landwirt finanziell davon profitiert, wenn er sich für mehr Tierwohl engagiert.
II. Tierwohlkennzeichen zügig realisieren
Die Forderung nach der sofortigen Einführung eines verpflichtenden Kennzeichens ist für die Erreichung dieser Ziele zurzeit allerdings nicht hilfreich.
Sie ist sogar irreführend, denn wer eine verpflichtende Kennzeichnung fordert, verhindert eine schnelle Realisierung einer Kennzeichnung.
Denn aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten bei der Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung wird es auf unabsehbare Zeit keine Verbesserungen in der Tierhaltung über dieses Instrument geben können.
Lassen Sie mich dies noch konkreter erläutern:
Ein verpflichtendes Tierwohlkennzeichen würde den Kontrollaufwand deutlich steigern und müsste durch einen hohen Mehraufwand für die Länder staatlich realisiert und kontrolliert werden.
Eine verpflichtende nationale Kennzeichnung kann zudem die Notifizierung realistischer Weise nur erfolgreich durchlaufen, wenn ausländische Unternehmen nicht zur Kennzeichnung verpflichtet werden.
Gleichzeitig müsste man aber auch die rechtlichen Rahmen- und Kontrollbedingungen schaffen, die einen Zugang zur Kennzeichnung für ausländische Hersteller gewähren. Das Kennzeichen darf nicht als Marktabschottung dienen.
Die EU achtet intensiv auf die Einhaltung dieser Grundsätze.
Wenn man nun beim Tierschutz tatsächlich schnell weiterkommen möchte, geht es nur durch den von uns gewählten Einstieg über eine freiwillige Kennzeichnung.
Dies gilt auch für die Frage der Herkunftskennzeichnung.
Im Gesetzentwurf haben wir für eine freiwillige Herkunftsangabe die Grundlage vorbereitet.
Die Verknüpfung einer verpflichtenden Kennzeichnung mit einem verpflichtenden Herkunftszusatz würde dazu führen, dass die Hürden noch höher wären, um das Tierwohlkennzeichen auch im Verarbeitungsmarkt zu etablieren.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will jetzt zügig mehr für das Tierwohl tun und es nicht auf die lange Bank schieben.
Bereits vorliegende Praxisbeispiele aus Dänemark und den Niederlanden haben es uns auf freiwilliger Basis erfolgreich vorgemacht und nun sollten wir mit aller Kraft nachziehen.
Beide Länder haben aus guten Gründen diesen Weg gewählt.
Er ist zügig umsetzbar und bietet weniger Konfliktpotential im Hinblick auf europäisches Recht.
Wir sollten jetzt gemeinsam starten und dann perspektivisch auf eine verpflichtende Kennzeichnung auf europäischer Ebene hinarbeiten.
Das muss das Ziel sein und dafür bietet die EU-Ratspräsidentschaft 2020 ein gutes Forum.
Jetzt werden wir im nächsten Schritt das Tierwohlkennzeichengesetz zur freiwilligen Kennzeichnung ins Kabinett einbringen.
Zeitnah werden wir dann dazu auch die Verordnung mit den konkreten Kriterien vorlegen, die bereits der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.
III. Schluss
Mit der zügigen Einführung einer freiwilligen Tierwohlkennzeichnung werden wir die Grundlage dafür schaffen, das Tierwohl in der gesamten Lebensspanne des Tieres zu verbessern.
Vom Ferkelbereich, über die Mast, den Transport bis zur Schlachtung.
Das Kennzeichen wird den Verbrauchern eine bessere Orientierung geben.
Jetzt können sie erkennen, in welchen Produkten dieses Mehr an Tierwohl steckt und dieses dann auch finanziell honorieren.
So funktioniert es bereits erfolgreich in Dänemark und den Niederlanden.
Somit werden die Landwirte einen stärkeren Anreiz haben, mehr in das Tierwohl zu investieren.
Sie dürfen damit werben und können von der erhöhten Zahlungsbereitschaft profitieren.
Wer zügig mehr Tierwohl realisieren will, und ich bin davon überzeugt, das wollen wir alle, muss unseren Weg der freiwilligen Kennzeichnung als ersten wirksamen Schritt unterstützen.
Damit leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag für die Akzeptanz der modernen Tierhaltung in der Gesellschaft.
Tierwohl wird als Verkaufsargument dienen und damit auch für den Verbraucher deutlich stärker wahrnehmbar.
Das kann die Distanz zwischen den Landwirten und den Konsumenten reduzieren.
So schaffen wir die Grundlage, der modernen Nutztierhaltung in Deutschland eine gute Zukunftsperspektive zu geben.
Ort: Bundesrat, Berlin