Weg frei: Die Tierhaltungskennzeichnung kommt
Cem Özdemir: Große Schritte für eine zukunftsfeste Tierhaltung
Bundestag und Bundesrat haben den Weg freigemacht für das von Bundesminister Özdemir vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung. Das Gesetz ist im August 2023 in Kraft getreten. Es soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.
Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: "Stall", "Stall+Platz", "Frischluftstall“, "Auslauf/Weide" und "Bio". Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf unter anderem andere Tierarten, weitere Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und Verarbeitungsprodukte ausgeweitet werden. Mehr Infos erhalten Sie in der Pressemitteilung.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen, wie ein Tier in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurde. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dazu das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz mit einer verbindlichen und transparenten Tierhaltungskennzeichnung für Lebensmittel tierischer Herkunft, die aus Deutschland stammen, erarbeitet.
Im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass auch Lebensmittel aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können.
Grundlegendes zur Tierhaltungskennzeichnung
- Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich mehr Informationen, wie das Tier gehalten wurde, von dem das Lebensmittel stammt.
- Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung umfasst deshalb die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Lebensmittel tierischer Herkunft, bei der Abgabe an die Endverbraucherin und den Endverbraucher mit der Haltungsform der Tiere, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde, zu kennzeichnen.
- Mit der Tierhaltungskennzeichnung werden die Verbraucherinnen und Verbraucher neutral über die Haltungsform der Tiere informiert. Es handelt sich somit nicht um ein wertendes Label.
- In einem ersten Schritt wird Fleisch von Schweinen gekennzeichnet: frisch, gekühlt, tiefgefroren / vorverpackt und nicht vorverpackt / Lebensmitteleinzel-und Großhandel, Bedientheken, Fachgeschäfte, Onlinehandel.
- Nachfolgend soll zügig eine Erweiterung auf weitere Tierarten, die Gastronomie sowie verarbeitete Produkte erfolgen.
- Maßgeblich für die Kennzeichnung der Lebensmittel ist die Haltungsform der Tiere während des sogenannten "produktiven Lebensabschnittes", bei Fleisch ist dies die Mast der Tiere.
Informationen zu den Haltungsformen
Es sind fünf Haltungsformen geplant: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio.
- Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt mindestens entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
- Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten müssen über Raufutter, das zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial gegeben wird, verfügen und sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
- Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
- Auslauf/Weide: Den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Der Auslauf darf für die erforderliche Dauer der Reinigung oder kurzzeitig, soweit dies im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, reduziert werden.
- Bio: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das bedeutet, die Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall.
Hintergrund
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde am 16. Juni 2023 im Bundestag beschlossen. Am 24. August 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hatte bereits am 19. April 2023 für den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gestimmt. Zuvor wurde der von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegte Entwurf am 15. Dezember 2022 im Bundestag in seiner ersten Lesung debattiert.
Anreize setzen und Investitionen für gute Haltungsbedingungen fördern
Unabhängig von der Tierhaltungskennzeichnung sollen die Landwirtinnen und Landwirte finanziell gefördert werden, die ihren Tieren besonders tiergerechte Haltungsbedingungen bieten und ihre Ställe dementsprechend umbauen. Bei der Transformation hin zu mehr Tierschutz sowie Umwelt- und Klimaschutz wird das BMEL die Landwirtinnen und Landwirte begleiten und unterstützen.
- Informationen für Anwender zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung
- Schritte zur Tierhaltungskennzeichnung für Marktakteure
- Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln
- Fragen und Antworten zur Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung
- Eckpunkte für eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung (Stand: 07.06.2022)
(PDF, 310KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Bundesminister Cem Özdemir zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, 15.12.2022
- Bundesminister Cem Özdemir zur Tierhaltungskennzeichnung (25.11.2022)
- Nach der Kabinettsbefassung: Statement Bundesminister Özdemir zur Tierhaltungskennzeichnung
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- Entwurf der Bundesregierung: Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- Referentenentwurf: Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Entwurf der Achten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung