Hilfestellung für Unternehmen – Einführung des Nutri-Score

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zum Nutri-Score am 6. November 2020 ist die rechtssichere Verwendung des Lebensmittelkennzeichens in Deutschland möglich.

Verbraucherinnen und Verbrauchern bietet die neue erweiterte Nährwertkennzeichnung Orientierung und Hilfestellung beim Lebensmitteleinkauf – gut sichtbar auf der Vorderseite von Verpackungen. Unternehmen tragen mit der Kennzeichnung ihrer Produkte zu mehr Verbraucherinformation und Transparenz bei.

Der Nutri-Score gibt anhand einer 5-stufigen Farbskala von A bis E Auskunft über den Nährwert eines Lebensmittels. Dabei steht das grüne A für einen eher günstigen, das rote E für einen weniger günstigen Nährwert des jeweiligen Produkts und ermöglicht, Vergleiche innerhalb der jeweiligen Produktgruppe. Der Nutri-Score ist damit eine sinnvolle Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie Zutatenliste und Nährwerttabelle. Voraussetzung für die gelingende Kennzeichnungsfunktion des Nutri-Score ist, dass die Lebensmittel einer Bewertungskategorie mindestens über drei der fünf Bewertungskategorien verteilt sind, so dass für Verbraucherinnen und Verbraucher die nährwertbezogenen Unterschiede durch einen leichten Vergleich erkennbar werden.

Der Nutri-Score ergibt Sinn – für Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch für Unternehmen

Auch Frankreich, Belgien, die Schweiz und Luxemburg setzen bereits auf den Nutri-Score. Andere EU-Staaten wie die Niederlande und Spanien planen ebenfalls eine Einführung dieser erweiterten Nährwertkennzeichnung.

57 Prozent aller Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich für den Nutri-Score im Vergleich zu drei anderen Modellen entschieden.

© Repräsentative Verbraucherbefragung 2019

Schon im Vorfeld seiner Einführung in Deutschland hatte eine repräsentative Studie gezeigt, dass die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland den Nutri-Score anderen erweiterten Nährwertkennzeichnungssystemen gegenüber deutlich bevorzugt. Der Grund: Das Label ist auf einen Blick verständlich.

Was bedeutet die Einführung für Unternehmen?

Die Nutzung des Nutri-Score ist für die Lebensmittelunternehmen kostenfrei. Es ist lediglich eine Anmeldung und die Zustimmung zu den Nutzungsvereinbarungen bei der französischen Markeninhaberin, der "Santé publique France", einer Behörde im Geschäftsbereich des französischen Gesundheitsministeriums, erforderlich.

Um den Nutri-Score direkt zu nutzen, können sich Unternehmen und ihre Marke(n), die mit dem Nutri-Score gekennzeichnet werden sollen, selbstständig auf dem Onlineportal registrie­ren. Unternehmen, die eine Marke registrieren wollen, die ausschließlich in Frankreich vertrieben wird, können sich unter dem folgenden Link registrieren. Die Registrierung erfolgt in fünf einfachen Schritten.

Rund 820 Unternehmen mit mehr als 1220 Marken haben sich aktuell für eine Verwendung des Nutri-Score in Deutschland bei der zuständigen Markeninhaberin registriert. © BMEL, Stand 22.12.2023

Je mehr Unternehmen mitmachen, desto besser können Verbraucherinnen und Verbraucher die Nährwerte von Lebensmitteln einer Produktgruppe vergleichen und das ernährungsphysiologisch günstigere Lebensmittel auswählen.

Auf dieser Unterseite von bmel.de wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Unternehmen sukzessive weitere Informationen und unterstützende Hilfen zur Einführung des Nutri-Score zur Verfügung stellen.

Seit dem 1. März 2023 ist die RAL LOGO LIZENZ offiziell vom BMEL mit der Aufgabe des sog. Regulators für den Nutri-Score in Deutschland betraut. Als Regulator prüft die RAL LOGO LIZENZ aus der Sicht des Markenrechts die ordnungsgemäße Registrierung, Berechnung und Benutzung des Nutri-Score gemäß den Benutzungsbedingungen. Die Einhaltung der Benutzungsbedingungen wird durch eine Marktüberwachung sichergestellt.

Zusätzlich steht die RAL LOGO LIZENZ Unternehmen, die an einer Nutzung des Nutri-Score auf dem deutschen Markt interessiert sind oder sich bereits registriert haben, beratend zur Seite. Haben Sie Fragen zum Nutri-Score oder zum Registrierungsprozess? Die RAL LOGO LIZENZ steht Ihnen unter folgendem Kontakt (nutri-score@ral.de; +49 (0) 228 - 688 95 200) gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Argumente für die Nutzung des Nutri-Score

  • Kostenfrei: Die Anmeldung und Verwendung des Nutri-Score ist für alle Unternehmen kostenfrei möglich.
  • Einfach: Die Berechnung des Nutri-Score ist unkompliziert und erfolgt eigenständig durch die Unternehmen. Sie basiert auf den in Unternehmen ohnehin bekannten Angaben für die Erstellung der Nährwerttabelle und des Zutatenverzeichnisses.
  • Imageförderlich: Unternehmen, die den Nutri-Score nutzen, zeigen den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass sie Verantwortung für die Ernährung ihrer Kundinnen und Kunden übernehmen und gewinnen so an Reputation. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen den Nutri-Score sehr positiv wahr.
  • Innovationsförderlich: Ernährungsphysiologische Produktvorteile können über den Nutri-Score leicht kommuniziert werden. Mittelbar können Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher die Ergebnisse aus der Reformulierung von Lebensmitteln ggf. über einen günstigeren Nutri-Score kenntlich machen. Ernährungsphysiologische Unterschiede innerhalb einer Produktgruppe werden transparent.
  • Alternative zu nährwertbezogenen Angaben: Ernährungsphysiologische Unterschiede können künftig rechtssicher und mit geringem Aufwand in Deutschland kommuniziert werden.
  • Praktisch: Unternehmen, die ihre Produkte in Deutschland mit dem Nutri-Score kennzeichnen, können den Nutri-Score auch in Frankreich und Belgien verwenden. Weitere europäische Staaten diskutieren gerade über die Einführung des Nutri-Score.
  • Wissenschaftlich fundiert: Die Berechnungskomponenten, Referenzwerte und der Algorithmus des Nutri-Score wurden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entwickelt und vom Max-Rubner-Institut geprüft. Der Berechnungs-Algorithmus des Nutri-Score ist generell wissenschaftlich valide und ermöglicht den ernährungsphysiologisch sinnvollen Vergleich von Lebensmitteln inner­halb einer Produktgruppe.

Rechtliche und organisatorische Fragen

Der Nutri-Score ist eine freiwillige Angabe auf der Vorderseite eines Lebensmittels. Er ergänzt die bereits bestehenden Pflichtkennzeichnungen, vor allem die Nährwerttabelle. Unter den Anwendungsbereich des Nutri-Score fallen Lebensmittel mit einer verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß der EU-Verordnung Nr. 1169/2011, Lebensmittelinformations-Verordnung, kurz "LMIV". Es ist möglich, den Nutri-Score auf Lebensmitteln anzuzeigen, für die die Nährwertdeklaration nicht verpflichtend ist, aber nur, wenn für sie eine Nährwertdeklaration gemäß LMIV vorliegt.

Übermittlung von Stellungnahmen an das wissenschaft­liche Gremium zur Bewertung des Algorithmus des Nutri-Score

Zur Seite

Als Mitglied des im Januar 2021 gegründeten Nutri-Score-Lenkungsausschusses ist das BMEL gemeinsam mit den Vertretern weiterer am Nutri-Score beteiligten oder interessierten Staaten an der Koordinierung und Einführung des Nutri-Score beteiligt. Der Ausschuss verfolgt in erster Linie das Ziel, mit Hilfe effizienter gemeinsamer Verfahren Lebensmittelunternehmen die Nutzung des Nutri-Score zu erleichtern, um kleine Unternehmen zu erreichen und mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Kontakt zu treten. Ein international besetztes Wissenschaftlergremium, in dem auch das MRI vertreten ist, berät über die wissenschaftliche Notwendigkeit und Sachdienlichkeit von Änderungen am Algorithmus.

Zum Download:
Deutsche nicht amtliche Übersetzungen der Grundsatzvereinbarung des Lenkungsausschusses
Mandat für das Internationale Wissenschaft Gremium

Anmeldung und Verwendung des Nutri-Score

Die Anmeldung und Verwendung des Nutri-Score ist für Unternehmen kostenfrei. Es fallen keine Lizenzgebühren an. Jedoch ist eine Registrierung und die Zustimmung zu den Nutzungsvereinbarungen der Inhaberin der Markenrechte erforderlich.

Markeninhaberin ist die Santé publique France, eine nachgeordnete Behörde des französischen Gesundheitsministeriums. Diese hat eine Markensatzung veröffentlicht, in der die Bedingungen zur Verwendung des Nutri-Score-Logos festgelegt sind.

Beschließt ein Unternehmen, das Logo für eine oder mehrere seiner Marken zu verwenden, ist es verpflichtet, es für alle Kategorien von Produkten zu nutzen, die es unter seinen im Nutri-Score registrierten Marken in den Verkehr bringt. Hierfür hat das Unternehmen in der Regel zwei Jahre Zeit.

Logos

Es gibt zwei Logotypen zum Nutri-Score:

  1. Neutrales Logo
  2. Klassifizierungslogo
Logo des Nutri-Score mit den Buchstaben A, B; C; D; E und den jeweiligen Farben Dunkelgrün, Hellgrün, Gelb, Orange, Rot Neutrales Nutri-Score Logo
Neutrales Nutri-Score Logo für allgemeine Kommunikationszwecken ohne Bezug zu einem bestimmten Produkt

Dabei gilt:

  • Für die Darstellung auf den Produkten ist ausschließlich die Verwendung des Klassifizierungslogos zulässig.
  • Das neutrale Logo dient allgemeinen Kommunikationszwecken ohne Bezug zu einem bestimmten Produkt. Unter keinen Umständen darf der Marktteilnehmer das neutrale Logo auf seinen Produkten anbringen.
Die fünf Ausprägungen des Nutri-Score mit der Hervorhebung je eines Buchstabens und der zugehörigen Farbe Klassifizierungslogo des Nutri-Score
Varianten des Nutri-Score-Klassifizierungslogo für die Darstellung auf den Produkten
  • Beide Nutri-Score-Logos können unter den in der Markensatzung festgelegten Bedingungen auch für die allgemeine oder verkaufsfördernde Kommunikation über die Produkte auf den üblichen Kommunikationsträgern (z. B. Broschüren, Preislisten, Produktkataloge, Poster, Webseiten) verwendet werden.

Der Registrierungsprozess: In fünf Schritten zum Nutri-Score

1. Anmeldung

Die Anmeldung für Unternehmen und ihre Marke(n) erfolgt über diese Internetadresse. (Hinweis: Die Internetseite https://www.demarches-simplifiees.fr/commencer/registration-for-brands-distributed-abroad-only wurde durch

https://www.demarches-simplifiees.fr/commencer/ns_international_registration_procedure ersetzt.)

Unternehmen, die eine Marke registrieren wollen, die ausschließlich in Frankreich vertrieben wird, können sich unter dem folgenden Link registrieren: https://www.demarches-simplifiees.fr/commencer/enregistrement_nutri-score

Im ersten Schritt erstellt der oder die Antragstellende ein passwortgeschütztes Konto.

2. Identifizierung

Nach dem Einloggen wird der oder die Antragstellende mittels der übermittelten Kontaktdaten identifiziert. Das Konto wird über Bestätigung eines Aktivierungslinks per E-Mail freigeschaltet. Danach werden Daten zur Identität des Antragstellers abgefragt:

  • Unternehmensname
  • Steueridentifikationsnummer/VAT
  • Markenname
  • Markentyp/Produktsegment (Auswahlliste: Zentraleinkauf, Fachhändler, Bio-Fachhändler, Discount, Eigenmarken des Handels, Einstiegspreismarken, Herstellermarken)
  • rechtlicher Vertreter/Kontaktperson

3. Angaben zu Erzeugnissen und dem Vermarktungsland

Für jede Marke des oder der Antragstellenden werden Informationen zu Produktkategorien erfasst, für die das Nutri-Score-Logo verwendet werden soll.

Die Auswahlliste enthält folgende Produktkategorien:

  • Babynahrung (nicht anwendbar)
  • Kräcker
  • Sonstige Produkte
  • Müsliriegel
  • Kuchen und Kekse
  • Erfrischungsgetränke
  • Suppen und Brühen
  • Frühstückscerealien
  • Fleischerzeugnis
  • Schokoladenware
  • Fruchtpürees, Kompotte und Süßspeisen
  • Süßwaren
  • Marmeladen
  • Obstkonserven
  • Käse
  • Speiseeis und Sorbets
  • Fruchtsäfte und Fruchtnektar
  • Säuglingsmilch
  • Margarinen
  • Brotwaren
  • Konservierte Fertiggerichte
  • Frische Fertiggerichte
  • Tiefgekühlte Fertiggerichte
  • Dessert-Mischungen
  • Milchfrischprodukte und Ähnliches
  • Frische Feinkostartikel
  • Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
  • Warme Soßen
  • Kalte Soßen
  • Sirups
  • Tiefgekühlte Snack-Produkte
  • Tiefgekühltes Gebäck und Süßspeisen

Über mehrere Drop-Down-Menüs wird anschließend das Vermarktungsgebiet erfasst, auf dem die Produkte der registrierten Marke vertrieben werden.

4. Verpflichtungserklärung

Der Antragsteller verpflichtet sich...

  • die Wahrhaftigkeit der Angaben zu gewährleisten und diese auf dem neuesten Stand zu halten,
  • nach einer Übergangsfrist das Logo auf allen Produkten zu verwenden, die der oder die Antragstellende unter der/n von ihm/ihr registrierten Marke/n auf den Markt bringt,
  • die Markensatzung zur Verwendung des Nutri-Score-Logos einzuhalten.

 5. Erhalt Empfangsbestätigung und Recht zur Verwendung des Logos

Unmittelbar nach Abschluss erhält der oder die Antragstellende eine elektronische Empfangsbestätigung seiner Registrierung sowie sämtliche Dokumente, die er/sie benötigt, um den Nutri-Score zu verwenden. Dazu zählen auch Bilddateien zum Druck sowie eine Excel-Tabelle zur Ermittlung des Nutri-Score.

Registrierung und Recht zur Verwendung des Logos

5 Schritte bis zur Registrierung des Nutri-Score.

24 Monate bleiben dem Marktteilnehmer in der Regel nach der Registrierung, um die Bedingungen der Markensatzung zu erfüllen.

Rund 820 Unternehmen mit mehr als 1220 Marken haben sich aktuell für eine Verwendung des Nutri-Score in Deutschland bei der zuständigen Markeninhaberin registriert. © BMEL, Stand 22.12.2023

Berechnung des Nutri-Score

Unabhängig vom Registrierungsprozess sind die Unternehmen für die Berechnung des Nutri-Score und die damit verbundene Festlegung des Klassifizierungslogos (A-B-C-D-E) selbst verantwortlich. Dafür kann neben dem Lastenheft der Markensatzung zum Beispiel ein Excel-Tool genutzt werden.

Beim Nutri-Score wird der Nährwert eines Lebensmittels mittels einer 5-stufigen Farb-Buchstaben-Kombination (A-B-C-D-E) bewertet. So können Verbraucherinnen und Verbraucher verschiedene Produkte einer Produktgruppe miteinander hinsichtlich ihres Nährwertes vergleichen – ein grünes A trägt eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein rotes E.

Für die Berechnung des Nutri-Score werden der Energiegehalt und die Gehalte verschiedener Nähr- und Inhaltsstoffe miteinander nach einem wissenschaftlich erstellten Algorithmus verrechnet. Die benötigten Angaben können in vielen Fällen mit wenig Aufwand aus der verpflichtenden Nährwerttabelle und dem Zutatenverzeichnis abgeleitet werden.

Die Berechnung des Nutri-Score erfolgt in drei Schritten:

  1. Zuordnung zu einer Lebensmittelgruppe sowie Ermittlung von Punkten für Eigenschaften des Lebensmittels

    • Die Lebensmittel werden einer dieser Gruppen zugeordnet:
      allgemeine Lebensmittel, zugesetzte Fette, Käse, Getränke.
    • Für Nähr- und Inhaltsstoffe, deren übermäßiger Verzehr sich negativ auf die Gesundheit ausüben könnte (z. B. Energie, Zucker, Fett und Salz), werden Punkte vergeben.
    • Für Nähr- und Inhaltsstoffe, die einen eher positiven gesundheitlichen Einfluss haben (Ballaststoff- und Eiweißgehalt, Anteil an Obst, Gemüse, Nüssen, Hülsenfrüchten und ausgewählten Speisölen) werden ebenso Punkte vergeben.
  2. Berechnung der Gesamtpunktzahl: Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der Punkte der weniger erwünschten Nähr- und Inhaltsstoffe abzüglich der Punkte der erwünschten Nähr- und Inhaltsstoffe. Es gilt: Je geringer die Gesamtpunktzahl, umso höher ist der Nährwert des Lebensmittels.
  3. Einordnung in den Nutri-Score: Die errechnete Gesamtpunktzahl wird anhand einer vorgegebenen Zuordnung in die einzelnen Stufen von A (grün) über C (gelb) bis E (rot) eingeordnet.

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